Delisting (Börsenrückzug)
Definition
Delisting bezeichnet den Rückzug einer Aktie aus dem regulierten Handel an einer Wertpapierbörse. Nach dem Delisting können die Aktien nicht mehr über die Börse ge- oder verkauft werden.
Was ist ein Delisting?
Delisting (von englisch: to delist = aus der Liste streichen) bezeichnet den Widerruf der Börsenzulassung einer Aktie. Nach dem Abschluss des Verfahrens ist die Aktie nicht mehr im regulierten Markt handelbar. Das Wertpapier verliert damit seine wichtigste Eigenschaft: die börsentägliche Liquidität.
Arten des Delistings
Freiwilliges Delisting
Das Unternehmen oder sein Hauptaktionär beantragt selbst den Rückzug. Gründe können sein: hohe Börsenfolgekosten (Compliance, Berichtspflichten, IR), eine anstehende Privatisierung oder der Abschluss einer Übernahme. Häufig geht dem freiwilligen Delisting ein Übernahmeangebot oder Squeeze-out voraus.
Unfreiwilliges Delisting (Zwangsdelisting)
Die Börse entzieht die Zulassung, z. B. wegen dauerhafter Unterschreitung von Mindestanforderungen (Marktkapitalisierung, Handelsvolumen, verspätete Jahresabschlüsse) oder wegen Insolvenz.
Kaltes Delisting
Hier wird kein förmliches Delistingverfahren eingeleitet, sondern die Aktie aus dem Prime Standard in den regulierten Markt oder den Freiverkehr verschoben — mit deutlich niedrigeren Transparenzanforderungen.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland
Seit dem Delisting-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2013 (Macrotron-Urteil) und der anschließenden gesetzlichen Reaktion im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie (2015) gilt: Beim freiwilligen Rückzug aus dem regulierten Markt müssen Aktionären ein Pflichtangebot unterbreitet werden. Die Mindesthöhe richtet sich nach dem gewichteten Börsendurchschnittskurs der letzten sechs Monate.
Auswirkungen auf Aktionäre
- Handelbarkeit: Aktien können nach dem Delisting nicht mehr einfach über die Börse verkauft werden. OTC-Handel (außerbörslich) bleibt theoretisch möglich, ist aber illiquide.
- Bewertungsverlust: Ohne Marktpreis wird die Aktie schwer bewertbar — für Depotinhaber ein Problem.
- Pflichtangebot: Aktionäre erhalten ein Angebot, das sie aber nicht annehmen müssen.
- Steuerliches Wahlrecht: Das Halten nach dem Delisting ist möglich, birgt aber das Risiko dauerhafter Illiquidität.
Deutsche Beispiele
Prominente Delistings in Deutschland: Die Stada Arzneimittel AG zog sich 2017 nach der Übernahme durch Bain Capital und Cinven von der Börse zurück. Ähnliches gilt für Kabel Deutschland (nach Übernahme durch Vodafone), Osram (nach Ams-Übernahme) und viele Mittelständler. Auch Rocket Internet vollzog 2020 ein freiwilliges Delisting.
Für Anleger: Was tun?
Bei Ankündigung eines Delistings sollten Anleger das Pflichtangebot prüfen und mit dem Börsenkurs vergleichen. Wer das Angebot ablehnt, wird nach Abschluss des Delistings Inhaber einer nicht börsennotierten Beteiligung — mit allen damit verbundenen Einschränkungen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr. Bitte beachten Sie die Risikohinweise gemäß § 34 WpHG.