Kapitalerhöhung
Definition
Eine Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des gezeichneten Kapitals einer Aktiengesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien. Sie dient der Beschaffung von Eigenkapital für Investitionen, Schuldenabbau oder die Stärkung der Bilanz.
Was ist eine Kapitalerhöhung?
Bei einer Kapitalerhöhung erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital, indem sie neue Aktien ausgibt. Die Erlöse fließen direkt in das Unternehmen. Im Unterschied zum Aktienrückkauf, der Kapital an Aktionäre zurückgibt, nimmt das Unternehmen hier frisches Geld auf — auf Kosten der Verwässerung bestehender Anteile.
Arten der Kapitalerhöhung
Ordentliche Kapitalerhöhung (§ 182 AktG)
Die klassische Form: Die Hauptversammlung beschließt eine Kapitalerhöhung mit Dreiviertelmehrheit. Neue Aktien werden gegen Einlagen ausgegeben. Altaktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Genehmigte Kapitalerhöhung (§ 202 AktG)
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, das Kapital bis zu 50 % des Grundkapitals innerhalb von fünf Jahren ohne erneute HV-Abstimmung zu erhöhen. Beliebt für schnelle Kapitalmaßnahmen.
Bedingte Kapitalerhöhung (§ 192 AktG)
Dient der Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsscheinen oder Aktienoptionsprogrammen. Die Kapitalerhöhung erfolgt nur, wenn Inhaber von Wandelrechten diese ausüben.
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 207 AktG)
Hier wird kein neues Geld aufgenommen, sondern Rücklagen werden in Grundkapital umgewandelt. Aktionäre erhalten Gratisaktien (Berichtigungsaktien) — der Unternehmenswert bleibt unverändert.
Bezugsrecht und Verwässerung
Altaktionären steht bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung ein gesetzliches Bezugsrecht zu (§ 186 AktG). Dieses schützt vor Verwässerung: Wer sein Bezugsrecht ausübt, behält seinen prozentualen Anteil am Unternehmen. Das Bezugsrecht selbst ist börsenhandelbar und hat einen eigenen Wert. Verzichten Aktionäre auf das Bezugsrecht, sinkt ihr Anteil am Unternehmen.
Das Bezugsrecht kann durch Beschluss der HV mit Dreiviertelmehrheit ausgeschlossen werden — etwa bei Platzierungen bei institutionellen Investoren oder bei kleinen Kapitalerhöhungen bis 10 % (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG).
Auswirkungen auf den Aktienkurs
Kapitalerhöhungen werden am Markt häufig negativ aufgenommen: Der Kurs verwässert rechnerisch durch die neuen Aktien (theoretischer Bezugsrechtsabschlag). Ob der Kurs tatsächlich fällt, hängt vom Ausgabekurs, dem Verwässerungsgrad und der Verwendung der Mittel ab. Strategisch sinnvolle Kapitalmaßnahmen können langfristig wertschaffend sein.
Deutsche Beispiele
Deutsche Bank und Commerzbank haben in der Finanzkrise Milliarden-Kapitalerhöhungen durchgeführt. Im Jahr 2023 nutzte Siemens Energy eine Kapitalerhöhung, um die Verluste im Windkraft-Segment zu stabilisieren. Auch Immobilienkonzerne wie Vonovia griffen in Krisenzeiten zu diesem Instrument.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr. Bitte beachten Sie die Risikohinweise gemäß § 34 WpHG.