Hauptversammlung (HV)
Definition
Die Hauptversammlung (HV) ist das jährliche Treffen aller Aktionäre einer Aktiengesellschaft, auf dem über Dividende, Entlastung des Vorstands, Aufsichtsratswahl und andere Grundsatzentscheidungen abgestimmt wird.
Was ist die Hauptversammlung?
Die Hauptversammlung (HV) ist das höchste Organ einer Aktiengesellschaft (AG). Einmal jährlich (innerhalb der ersten 8 Monate des Geschäftsjahres) kommen die Aktionäre zusammen — oder stimmen schriftlich / digital ab — um über wichtige Unternehmensentscheidungen abzustimmen.
Tagesordnung einer typischen HV
- Vorlage des Jahresabschlusses und Lagebericht
- Beschluss über Gewinnverwendung (Dividende)
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
- Wahl des Abschlussprüfers
- Ggf. Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen, Genehmigtes Kapital
Stimmrecht
Stammaktionäre haben eine Stimme pro Aktie. Stimmrechte können selbst ausgeübt oder einem Bevollmächtigten (Bank, Stimmrechtsberater) übertragen werden.
Dividende auf der HV
Die Dividende muss auf der HV formal beschlossen werden. Vorstand und Aufsichtsrat machen einen Vorschlag — theoretisch können Aktionäre anders abstimmen, in der Praxis selten.
HV als Anlegerrecht
Die HV gibt Aktionären die Möglichkeit:
- Fragen an den Vorstand zu stellen (Auskunftsrecht)
- Gegenanträge zu stellen
- Sonderprüfungen zu beantragen
- Bei gravierenden Fehlern Schadensersatzklagen einzuleiten (Aktionärsklage)
Dieser Eintrag dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar.