Bezugsrecht
Definition
Das Bezugsrecht gibt Altaktionären bei einer Kapitalerhöhung das Recht, neue Aktien bevorzugt im Verhältnis ihres bisherigen Anteils zu zeichnen. Es schützt sie vor ungewollter Verwässerung ihrer Beteiligung.
Was ist das Bezugsrecht?
Das Bezugsrecht (englisch: Subscription Right oder Pre-emptive Right) ist ein gesetzlich verankertes Schutzrecht für Altaktionäre bei Kapitalerhöhungen. Es ermöglicht ihnen, neue Aktien proportional zu ihrer bestehenden Beteiligung zu erwerben, bevor diese der Öffentlichkeit oder institutionellen Investoren angeboten werden. Rechtsgrundlage ist § 186 Aktiengesetz (AktG).
Funktionsweise und Berechnung
Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele alte Aktien zum Bezug einer neuen Aktie berechtigen. Beispiel: Bei einer Kapitalerhöhung im Verhältnis 5:1 benötigt ein Aktionär 5 alte Aktien, um 1 neue Aktie zum Ausgabekurs zeichnen zu dürfen.
Der theoretische Wert des Bezugsrechts ergibt sich aus der Differenz zwischen Börsenkurs und dem rechnerischen Mischkurs nach der Kapitalerhöhung:
Bezugsrechtswert = (Börsenkurs − Ausgabekurs) ÷ (Bezugsverhältnis + 1)
Dieses Recht ist eigenständig börslich handelbar — wer nicht bezieht, kann sein Bezugsrecht an der Börse verkaufen.
Bezugsrechtsfrist und Handel
Die Bezugsrechtsfrist beträgt in Deutschland mindestens zwei Wochen (§ 186 Abs. 1 AktG). In diesem Zeitraum werden die Bezugsrechte separat an der Börse gehandelt. Mit Ablauf der Frist verfallen nicht ausgeübte Rechte wertlos. Auf Depotauszügen erscheinen Bezugsrechte als eigene Position, oft mit dem Kürzel "BR" oder "BZR".
Bezugsrechtsausschluss
Die Hauptversammlung kann das Bezugsrecht mit Dreiviertelmehrheit ausschließen (§ 186 Abs. 3 AktG). Dies geschieht z. B. bei:
- Beschleunigten Platzierungen (Accelerated Bookbuilding) bei institutionellen Investoren
- Kleinen Kapitalerhöhungen bis 10 % des Grundkapitals (vereinfachter Ausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG)
- Sachkapitalerhöhungen (z. B. Akquisitionen gegen Aktien)
Ein Bezugsrechtsausschluss ist für Altaktionäre nachteilig, da er direkt zu Verwässerung führt.
Steuerliche Behandlung
Bei der Veräußerung von Bezugsrechten entsteht ein steuerpflichtiger Kapitalertrag, der der Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. KiSt) unterliegt. Das unentgeltliche Verfallenlassen der Bezugsrechte führt zu keinem steuerlich anerkannten Verlust.
Deutsche Beispiele
Bei der Kapitalerhöhung der Deutschen Bank 2017 im Volumen von 8 Milliarden Euro wurden Bezugsrechte ausgegeben, die zeitweise an der Börse gehandelt wurden. Ebenso erhielten Aktionäre von Lufthansa und TUI während der Corona-Krise Bezugsrechte im Rahmen staatlich begleiteter Kapitalmaßnahmen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr. Bitte beachten Sie die Risikohinweise gemäß § 34 WpHG.