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Rentenversicherungspflicht in Deutschland

Definition

In Deutschland sind Arbeitnehmer grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Selbstständige sind es nur in bestimmten Berufen (z. B. Handwerker, Lehrer) oder können sich auf Antrag befreien lassen — mit erheblichen Konsequenzen für die Altersvorsorge.

Rentenversicherungspflicht in Deutschland

Wer ist pflichtversichert?

Grundsätzlich pflichtversichert:

  • Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I
  • Bestimmte Selbstständige (§ 2 SGB VI)

Selbstständige mit Pflichtmitgliedschaft nach § 2 SGB VI:

  • Handwerker (in der Handwerksrolle eingetragen)
  • Lehrer und Erzieher (als Selbstständige)
  • Pflegepersonen
  • Seelotsen
  • Hausgewerbetreibende

Beitragssatz und Beitragsberechnung (2024)

ParameterWert
Allgemeiner Beitragssatz18,6 %
Davon Arbeitnehmer9,3 %
Davon Arbeitgeber9,3 %
Beitragsbemessungsgrenze West7.550 €/Monat
Maximalbeitrag AN702 €/Monat
Regelaltersgrenze67 Jahre (Jahrgang 1964+)

Befreiungsmöglichkeiten

Arbeitnehmer können sich in folgenden Fällen befreien lassen:

  • Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks (Ärzte, Anwälte, Apotheker)
  • Geringfügige Beschäftigung (450 €/Monat Minijob) auf Antrag

Selbstständige, die nicht in § 2 SGB VI fallen, sind grundsätzlich nicht pflichtversichert, können sich aber freiwillig versichern.

Folgen ohne gesetzliche Rente

Wer nicht oder wenig in die gesetzliche RV einzahlt, muss die gesamte Altersvorsorge privat organisieren. Faustformel: Zum Erreichen einer ähnlichen Absicherung wie die gesetzliche Rente sollten Selbstständige 15–20 % des Einkommens für die Altersvorsorge zurücklegen.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung gemäß §34 WpHG.

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