Freiwillige Rentenversicherung
Definition
Selbstständige, Hausfrauen/-männer und andere Nicht-Pflichtversicherte können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern — mit flexiblen Beiträgen zwischen 100,07 € und 1.404 € monatlich.
Freiwillige Rentenversicherung
Wer kann sich freiwillig versichern?
Personen, die nicht pflichtversichert sind, aber in Deutschland wohnen oder ins Ausland gewechselt sind:
- Selbstständige ohne Pflichtmitgliedschaft
- Hausfrauen/-männer
- Studenten
- Im Ausland lebende Deutsche (unter Bedingungen)
- Geringfügig Beschäftigte (ergänzend zum Minijob)
- Personen mit Lücken im Versicherungsverlauf
Beitragshöhe (2024)
| Beitragsart | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Mindestbeitrag | 100,07 € |
| Maximalbeitrag | 1.404,00 € |
| Regelbeitrag für Selbstständige | 617,05 € (als Orientierung) |
Die Beiträge können monatlich variiert oder als Einmalzahlung geleistet werden. Flexibilität ist ein Vorteil gegenüber privaten Versicherungsprodukten.
Rendite der gesetzlichen Rente
Die interne Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt für heutige Einzahler schätzungsweise 2,0–3,5 % p. a. — abhängig von Lebensdauer, Rentenentwicklung und Beitragshistorie. Sie ist damit weniger renditestark als ein ETF-Portfolio (historisch 7–8 %), bietet aber:
- Inflationsanpassung (Rentenerhöhungen)
- Erwerbsminderungsschutz
- Hinterbliebenenrente
- Keine Verlustrisiken
Lückenschließung im Versicherungsverlauf
Für Zeiten ohne Versicherung (z. B. Studium, Kindererziehung im Ausland) können nachträgliche Beitragszahlungen sinnvoll sein, um Wartezeiten zu erfüllen oder Rente zu erhöhen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung gemäß §34 WpHG.