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IFRS 16: Operating Lease Bilanzierung

Definition

IFRS 16 schreibt seit 2019 vor, dass Leasingnehmer nahezu alle Leasingverträge als Nutzungsrecht-Aktiva und Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz erfassen müssen.

Was änderte IFRS 16?

Vor IFRS 16 unterschied die Rechnungslegung zwischen Finance Leases (bilanziert) und Operating Leases (nicht bilanziert, nur im Anhang). IFRS 16, gültig für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2019, schaffte diese Unterscheidung für Leasingnehmer weitgehend ab. Fast alle Leasingverträge müssen nun aktiviert werden.

Auswirkungen auf die Bilanz

Aktiva: Nutzungsrecht-Aktiva (Right-of-Use Asset) — abzuschreibender Vermögenswert. Passiva: Leasingverbindlichkeit — aufzuzinsende Schuld.

Dies erhöht Bilanzsumme, Verschuldungsgrad und EBITDA gleichzeitig (da Leasingzahlungen nun als Abschreibung + Zinsaufwand erscheinen, nicht als Betriebskosten).

Wer ist besonders betroffen?

Einzelhändler: Aldi, Metro — mieten Tausende von Ladengeschäften. Airlines: Lufthansa Cargo, Ryanair — leasen Flugzeugflotten. Logistik: Deutsche Post DHL — Lagerhallen, Fahrzeuge, IT-Infrastruktur.

Lufthansa musste 2019 über 3 Mrd. Euro an neuen Leasingverbindlichkeiten aktivieren.

Ausnahmen nach IFRS 16

Leasingverträge mit Laufzeit unter 12 Monaten und Verträge über Vermögenswerte mit geringem Wert (unter ca. 5.000 USD) dürfen weiterhin als Aufwand verbucht werden.

Vergleichbarkeit

Beim Vergleich von Unternehmen vor und nach IFRS-16-Einführung sowie beim Vergleich mit US-GAAP-Unternehmen (ASC 842, ähnlich aber nicht identisch) müssen Analysten die Leasingverbindlichkeiten bereinigen.


Dieser Eintrag dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Bitte konsultieren Sie bei Anlageentscheidungen einen qualifizierten Finanzberater.

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