Fondswechsel und Steuern
Definition
Der Tausch eines Investmentfonds gegen einen anderen gilt steuerlich als Verkauf und löst damit Abgeltungsteuer auf realisierte Gewinne aus — auch wenn das Kapital im gleichen Depot verbleibt.
Fondswechsel und Steuern
Steuerlicher Verkauf
Ein Fondswechsel — der Verkauf eines Fonds und der gleichzeitige Kauf eines anderen — ist steuerrechtlich ein vollständiger Realisierungsvorgang. Das Finanzamt behandelt dies wie jeden anderen Fondsverkauf: Auf den Gewinn (Differenz aus Kaufkurs und Verkaufskurs) wird Abgeltungsteuer von 25 % fällig.
Ausnahme: Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Ehepaare) kann angerechnet werden.
Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns
Steuerpflichtiger Gewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − Transaktionskosten
Abgeltungsteuer = Gewinn × 25 % × 1,055 (inkl. SolZ)
Beispiel: Kauf von 10.000 € in Fonds A, Verkauf nach 5 Jahren für 14.500 €.
- Gewinn: 4.500 €
- Abzüglich Pauschbetrag (nicht bereits genutzt): 1.000 €
- Steuerpflichtig: 3.500 €
- Steuer: 3.500 × 26,375 % = 923,13 €
Steueroptimierte Alternativen
| Strategie | Vorteil |
|---|---|
| Umschichtung strecken (mehrere Jahre) | Pauschbetrag jährlich nutzen |
| Verlusttöpfe vorab füllen | Gewinne intern verrechnen |
| ETF-Tausch in Verlustjahren | Keine Steuer bei Verlust |
| Rürup/Riester-Depot nutzen | Fondswechsel steuerfrei |
Besonderheit: Fondsgebundene Versicherungen
Innerhalb einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung sind Fondswechsel steuerfrei — die Steuer fällt erst bei Auszahlung an.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung gemäß §34 WpHG.