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Fondswechsel und Steuern

Definition

Der Tausch eines Investmentfonds gegen einen anderen gilt steuerlich als Verkauf und löst damit Abgeltungsteuer auf realisierte Gewinne aus — auch wenn das Kapital im gleichen Depot verbleibt.

Fondswechsel und Steuern

Steuerlicher Verkauf

Ein Fondswechsel — der Verkauf eines Fonds und der gleichzeitige Kauf eines anderen — ist steuerrechtlich ein vollständiger Realisierungsvorgang. Das Finanzamt behandelt dies wie jeden anderen Fondsverkauf: Auf den Gewinn (Differenz aus Kaufkurs und Verkaufskurs) wird Abgeltungsteuer von 25 % fällig.

Ausnahme: Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Ehepaare) kann angerechnet werden.

Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns

Steuerpflichtiger Gewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − Transaktionskosten
Abgeltungsteuer = Gewinn × 25 % × 1,055 (inkl. SolZ)

Beispiel: Kauf von 10.000 € in Fonds A, Verkauf nach 5 Jahren für 14.500 €.

  • Gewinn: 4.500 €
  • Abzüglich Pauschbetrag (nicht bereits genutzt): 1.000 €
  • Steuerpflichtig: 3.500 €
  • Steuer: 3.500 × 26,375 % = 923,13 €

Steueroptimierte Alternativen

StrategieVorteil
Umschichtung strecken (mehrere Jahre)Pauschbetrag jährlich nutzen
Verlusttöpfe vorab füllenGewinne intern verrechnen
ETF-Tausch in VerlustjahrenKeine Steuer bei Verlust
Rürup/Riester-Depot nutzenFondswechsel steuerfrei

Besonderheit: Fondsgebundene Versicherungen

Innerhalb einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung sind Fondswechsel steuerfrei — die Steuer fällt erst bei Auszahlung an.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung gemäß §34 WpHG.

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