Steuerliche Behandlung von ETFs und Aktien
Definition
ETFs und Aktien unterliegen der Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Ausschüttungen; bei ETFs gelten zusätzlich Vorabpauschale und Teilfreistellungen als Besonderheiten.
Steuerliche Behandlung von ETFs und Aktien
Die steuerliche Behandlung von ETFs und Aktien folgt grundsätzlich den gleichen Regeln der Abgeltungsteuer, weist aber bei ETFs einige Besonderheiten auf.
Aktien: Direkte Besteuerung
| Ereignis | Steuer |
|---|---|
| Dividende | 26,375 % (nach Sparerpauschbetrag) |
| Kursgewinn beim Verkauf | 26,375 % (nach Sparerpauschbetrag) |
| Kursverlust beim Verkauf | Verrechnung nur mit Aktiengewinnen (seit 2021) |
ETFs: Investmentsteuergesetz (InvStG)
Seit 2018 gilt für Fonds und ETFs das reformierte Investmentsteuergesetz (InvStG). Kernelemente:
Teilfreistellung
| ETF-Typ | Teilfreistellung | Effektivsteuer |
|---|---|---|
| Aktien-ETF (>51 % Aktienquote) | 30 % | 18,46 % |
| Mischfonds (25–51 % Aktienquote) | 15 % | 22,42 % |
| Rentenfonds/Anleihen-ETF | 0 % | 26,375 % |
Vorabpauschale (thesaurierende ETFs)
Jährliche Mindestbesteuerung auf Basis des Basiszinses. Nicht zu verwechseln mit einer Zusatzsteuer – wird beim Verkauf angerechnet.
Praxisbeispiel: Aktien-ETF
- Fondswert: 50.000 €
- Kursgewinn nach 10 Jahren: 20.000 €
- Steuerpflichtiger Betrag: 20.000 × 70 % = 14.000 € (30 % Teilfreistellung)
- Steuer: 14.000 × 26,375 % = 3.692,50 €
- Versus ohne Teilfreistellung: 5.275 €
Ersparnis durch Teilfreistellung: ~1.582,50 €
Keine Steuerberatung – bitte Steuerberater oder Finanzberater konsultieren.
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