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Steuerliche Behandlung von ETFs und Aktien

Definition

ETFs und Aktien unterliegen der Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Ausschüttungen; bei ETFs gelten zusätzlich Vorabpauschale und Teilfreistellungen als Besonderheiten.

Steuerliche Behandlung von ETFs und Aktien

Die steuerliche Behandlung von ETFs und Aktien folgt grundsätzlich den gleichen Regeln der Abgeltungsteuer, weist aber bei ETFs einige Besonderheiten auf.

Aktien: Direkte Besteuerung

EreignisSteuer
Dividende26,375 % (nach Sparerpauschbetrag)
Kursgewinn beim Verkauf26,375 % (nach Sparerpauschbetrag)
Kursverlust beim VerkaufVerrechnung nur mit Aktiengewinnen (seit 2021)

ETFs: Investmentsteuergesetz (InvStG)

Seit 2018 gilt für Fonds und ETFs das reformierte Investmentsteuergesetz (InvStG). Kernelemente:

Teilfreistellung

ETF-TypTeilfreistellungEffektivsteuer
Aktien-ETF (>51 % Aktienquote)30 %18,46 %
Mischfonds (25–51 % Aktienquote)15 %22,42 %
Rentenfonds/Anleihen-ETF0 %26,375 %

Vorabpauschale (thesaurierende ETFs)

Jährliche Mindestbesteuerung auf Basis des Basiszinses. Nicht zu verwechseln mit einer Zusatzsteuer – wird beim Verkauf angerechnet.

Praxisbeispiel: Aktien-ETF

  • Fondswert: 50.000 €
  • Kursgewinn nach 10 Jahren: 20.000 €
  • Steuerpflichtiger Betrag: 20.000 × 70 % = 14.000 € (30 % Teilfreistellung)
  • Steuer: 14.000 × 26,375 % = 3.692,50 €
  • Versus ohne Teilfreistellung: 5.275 €

Ersparnis durch Teilfreistellung: ~1.582,50 €

Keine Steuerberatung – bitte Steuerberater oder Finanzberater konsultieren.

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