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ESMA – Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Definition

Die ESMA (European Securities and Markets Authority) ist die EU-Behörde für Wertpapieraufsicht. Sie wurde 2011 gegründet, reguliert Kapitalmärkte, beaufsichtigt Ratingagenturen direkt und setzt MiFID II und andere EU-Richtlinien um.

Gründung und Auftrag

Die ESMA wurde am 1. Januar 2011 gegründet und übernahm die Aufgaben des Committee of European Securities Regulators (CESR). Sie hat ihren Sitz in Paris. Ihre drei Kernziele: Anlegerschutz, geordnete Märkte und Finanzstabilität.

Direkte Beaufsichtigung

Als einzige europäische Aufsichtsbehörde hat ESMA direkte Aufsichtsbefugnisse über bestimmte Einrichtungen: Ratingagenturen (Moody's, S&P, Fitch ab 2011), Transaktionsregister (DTCC, REGIS-TR) und kritische Benchmarks (EURIBOR, EONIA-Nachfolger ESTR).

Regulatorischer Rahmen

ESMA entwickelt technische Standards und Leitlinien für MiFID II/MiFIR, EMIR (Derivateclearing), UCITS/AIFMD (Fonds), MAR (Marktmissbrauch), Prospektverordnung und SFDR (nachhaltige Finanzen).

ESMA-Register und Datenbanken

ESMA betreibt das ESMA Register (zugelassene Unternehmen), die FIRDS-Datenbank (Finanzinstrumente), das MMSR (Geldmarktstatistik) und veröffentlicht Leitlinien und Q&As zu europäischen Finanzmarktgesetzen.

Short Selling

ESMA kann in Krisenzeiten vorübergehende Verbote von Leerverkäufen verhängen. Dies geschah zuletzt im März 2020 (COVID-19) durch mehrere nationale Behörden, koordiniert durch ESMA.


Dieser Eintrag dient der reinen Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Bitte konsultieren Sie bei Anlageentscheidungen einen qualifizierten Finanzberater.

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