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BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Definition

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist die deutsche Allfinanzaufsicht für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel. Sie wurde 2002 durch Zusammenführung dreier Behörden gegründet.

Gründung und Struktur

Die BaFin entstand am 1. Mai 2002 aus der Zusammenlegung von Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) und Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe). Sie hat rund 2.900 Mitarbeiter und Hauptstandorte in Frankfurt und Bonn.

Aufgaben

Die BaFin beaufsichtigt rund 1.400 Banken, 700 Versicherungsunternehmen und tausende Kapitalverwaltungsgesellschaften. Kernaufgaben: Zulassung von Finanzdienstleistern, laufende Aufsicht, Geldwäscheprävention, Verbraucherschutz, Marktmissbrauchsüberwachung und Umsetzung europäischer Regulierung (MiFID II, CRR/CRD, Solvency II).

Wirecard-Skandal

Der Wirecard-Kollaps 2020 (1,9 Mrd. EUR fehlende Gelder) wurde zur schwersten Krise in der Geschichte der BaFin. Kritiker warfen der Behörde vor, Warnsignale ignoriert und Journalisten, die berichteten, sogar angezeigt zu haben. Seitdem wurde die Aufsicht über Fintech-Unternehmen erheblich verschärft.

Verbraucherschutz

Seit 2015 hat die BaFin einen erweiterten Verbraucherschutzauftrag. Sie kann Produktverbote aussprechen, Beschwerden bearbeiten und Informationen für Verbraucher bereitstellen. Das 'BaFin-Journal' erscheint monatlich.

Europäische Einbettung

Die BaFin ist eng mit europäischen Aufsichtsbehörden vernetzt: EBA (Banken), EIOPA (Versicherungen) und ESMA (Wertpapiere). Bei bedeutenden Kreditinstituten teilt sie die Aufsicht mit der EZB im SSM.


Dieser Eintrag dient der reinen Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Bitte konsultieren Sie bei Anlageentscheidungen einen qualifizierten Finanzberater.

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