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ESRB – Europäischer Ausschuss für Systemrisiken

Definition

Der ESRB (European Systemic Risk Board) ist die EU-Behörde für makroprudenzielle Aufsicht. Er wurde 2010 nach der Finanzkrise gegründet und überwacht Systemrisiken im europäischen Finanzsystem.

Gründung und Hintergrund

Der ESRB wurde am 16. Dezember 2010 durch EU-Verordnung (Nr. 1092/2010) gegründet und nahm am 1. Januar 2011 seine Tätigkeit auf. Hintergrund war die Finanzkrise 2007–2009, die systemische Verwundbarkeiten offenbarte, die keine einzelne Behörde überwachte.

Aufgaben

Der ESRB sammelt und analysiert Informationen zu systemischen Risiken im EU-Finanzsystem. Er gibt Warnungen (Warnings) und Empfehlungen (Recommendations) heraus, die öffentlich oder vertraulich sein können. Adressaten sind EU-Mitgliedstaaten, EBA, ESMA, EIOPA und nationale Aufsichtsbehörden.

Struktur

Vorsitzender ist traditionsgemäß der Präsident der EZB (seit 2011 Jean-Claude Trichet, dann Mario Draghi, Christine Lagarde ab 2019). Das General Board umfasst die Zentralbankgouverneure aller 27 EU-Mitgliedstaaten, Vertreter der europäischen Aufsichtsbehörden und einen Vertreter der EU-Kommission.

Bisherige Warnungen

Bekannte Warnungen des ESRB: Warnung vor überhitzten Immobilienmärkten (2019), Empfehlung zu Dividendenausschüttungen während COVID-19 (2020) und Warnung vor Cyber-Risiken im Finanzsektor (2022).

Grenzen

Der ESRB hat keine direkten Durchsetzungsbefugnisse. Er wirkt über 'Comply or Explain'-Mechanismen: Empfänger seiner Empfehlungen müssen entweder handeln oder öffentlich begründen, warum sie es nicht tun.


Dieser Eintrag dient der reinen Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Bitte konsultieren Sie bei Anlageentscheidungen einen qualifizierten Finanzberater.

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