ESRB – Europäischer Ausschuss für Systemrisiken
Definition
Der ESRB (European Systemic Risk Board) ist die EU-Behörde für makroprudenzielle Aufsicht. Er wurde 2010 nach der Finanzkrise gegründet und überwacht Systemrisiken im europäischen Finanzsystem.
Gründung und Hintergrund
Der ESRB wurde am 16. Dezember 2010 durch EU-Verordnung (Nr. 1092/2010) gegründet und nahm am 1. Januar 2011 seine Tätigkeit auf. Hintergrund war die Finanzkrise 2007–2009, die systemische Verwundbarkeiten offenbarte, die keine einzelne Behörde überwachte.
Aufgaben
Der ESRB sammelt und analysiert Informationen zu systemischen Risiken im EU-Finanzsystem. Er gibt Warnungen (Warnings) und Empfehlungen (Recommendations) heraus, die öffentlich oder vertraulich sein können. Adressaten sind EU-Mitgliedstaaten, EBA, ESMA, EIOPA und nationale Aufsichtsbehörden.
Struktur
Vorsitzender ist traditionsgemäß der Präsident der EZB (seit 2011 Jean-Claude Trichet, dann Mario Draghi, Christine Lagarde ab 2019). Das General Board umfasst die Zentralbankgouverneure aller 27 EU-Mitgliedstaaten, Vertreter der europäischen Aufsichtsbehörden und einen Vertreter der EU-Kommission.
Bisherige Warnungen
Bekannte Warnungen des ESRB: Warnung vor überhitzten Immobilienmärkten (2019), Empfehlung zu Dividendenausschüttungen während COVID-19 (2020) und Warnung vor Cyber-Risiken im Finanzsektor (2022).
Grenzen
Der ESRB hat keine direkten Durchsetzungsbefugnisse. Er wirkt über 'Comply or Explain'-Mechanismen: Empfänger seiner Empfehlungen müssen entweder handeln oder öffentlich begründen, warum sie es nicht tun.
Dieser Eintrag dient der reinen Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Bitte konsultieren Sie bei Anlageentscheidungen einen qualifizierten Finanzberater.