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Aktienregister

Definition

Das Aktienregister (auch: Aktionärsregister oder Share Register) ist das von einer Aktiengesellschaft geführte Verzeichnis aller Inhaber von Namensaktien mit Name, Adresse und Stückzahl. Nur eingetragene Aktionäre können Stimmrechte ausüben.

Was ist das Aktienregister?

Das Aktienregister ist ein Verzeichnis der Inhaber von Namensaktien, das die AG nach § 67 AktG führen muss. Es enthält für jede registrierte Aktie den Namen des Inhabers, seine Adresse und die Stückzahl.

Namensaktie vs. Inhaberaktie

Nur Namensaktien werden im Register erfasst. Bei Inhaberaktien ist der Aussteller nicht bekannt — Stimmrechte werden über Depotbanken ausgeübt. Der Trend geht seit Jahren hin zu Namensaktien:

  • DAX-Unternehmen wie Deutsche Post, SAP, Siemens und BMW haben auf Namensaktien umgestellt
  • Vorteil: AG kennt ihre Aktionäre und kann direkt kommunizieren

Warum das Aktienregister wichtig ist

  1. Stimmrecht: Nur wer im Register eingetragen ist, kann auf der Hauptversammlung abstimmen
  2. Dividendenberechtigung: Record Date-Abgleich mit Register
  3. Kommunikation: AG kann Aktionäre direkt anschreiben (Einladungen, IR-Material)
  4. Übernahmeprävention: AG erkennt frühzeitig Aufbau großer Positionen

Eintragung im Register

Depotbanken sind verpflichtet, bei Kauf von Namensaktien die Übertragung im Aktienregister zu veranlassen. Der Käufer trägt seine Daten ein; Legitimationsaktionäre (Banken, die für Kunden halten) müssen die wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen.

Aufstellung Register-Aktionärsstruktur

Für die Hauptversammlung erstellt die AG einen Bestandsnachweis aus dem Aktienregister. Institutionelle Anleger wie BlackRock oder Vanguard erscheinen oft über Tochtergesellschaften oder Nominee-Strukturen.

Dieser Eintrag dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar.

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