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Vermögenswirksame Leistungen (VL): Arbeitgeber zahlt mit

Definition

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers zum Vermögensaufbau des Arbeitnehmers — bis zu 40 Euro monatlich, staatlich mit Arbeitnehmersparzulage (20 % auf max. 400 Euro/Jahr bei ETF-Fonds-Sparplänen) gefördert.

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein staatlich gefördertes Instrument zum Vermögensaufbau, bei dem der Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich direkt in einen Anlagevertrag des Arbeitnehmers einzahlt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).

Wie beantrage ich VL?

  1. Beim Arbeitgeber nachfragen, ob und in welcher Höhe VL angeboten werden (Tarifvertrag oder freiwillige Leistung)
  2. Einen VL-fähigen Vertrag abschließen (Fondsparplan, Bausparvertrag, Banksparpläne)
  3. Die Vertragsdaten (IBAN, Vertragsnummer) dem Arbeitgeber mitteilen
  4. Der Arbeitgeber überweist VL direkt an den Anbieter — zusätzlich zum Gehalt oder als Gehaltsumwandlung

Anlageformen: ETF-Fonds am rentabelsten

VL können in verschiedene Produkte investiert werden:

AnlageformRenditeFörderungSperrfrist
Aktienfonds / ETF-Sparplan7–10 % p.a. (historisch)20 % Sparzulage7 Jahre
Bausparvertrag0,1–1,0 % p.a.9 % Wohnungsbauprämie7 Jahre
Banksparpläne1–3 % p.a.Keine7 Jahre

ETF-basierte VL-Sparpläne sind langfristig die rentabelste Option, da Marktrenditen die staatliche Förderung bei einem langen Horizont deutlich übertreffen.

Arbeitnehmersparzulage: Einkommensgrenzen 2024

Der Staat fördert VL in Fondssparplänen mit der Arbeitnehmersparzulage:

  • 20 % auf maximal 400 Euro/Jahr = bis zu 80 Euro Zulage jährlich
  • Einkommensgrenze: max. 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (Ledige), 80.000 Euro (Verheiratete)

Wichtig: Die Zulage muss über die Steuererklärung (Anlage VL) beantragt werden.

VL-Fonds vs. Bausparvertrag

Während Bausparverträge Zinssicherheit für ein späteres Baudarlehen bieten, punkten VL-Fondssparpläne mit deutlich höheren Renditechancen. Wer kein Eigenheim plant, sollte ETF-basierte VL bevorzugen. Wer eine Immobilie finanzieren möchte, kann VL in einen Bausparvertrag fließen lassen — hier greift die Wohnungsbauprämie (9 % auf max. 470 Euro/Jahr).

Praktische Schritte

  • Sofort handeln: VL werden nicht automatisch gewährt — den Antrag beim Arbeitgeber stellen
  • Eigener Beitrag möglich: Arbeitnehmer können eigene Beiträge ergänzen, um den Förderrahmen voll auszuschöpfen
  • Steuerlich neutral: VL sind sozialversicherungspflichtig, aber im Rahmen der Sparzulage steuerfrei gefördert

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung dar. Bitte wenden Sie sich für Ihre persönliche Situation an einen Steuerberater.

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