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Teilfreistellung (Fonds)

Definition

Die Teilfreistellung ist eine steuerliche Vergünstigung für Fondsanleger, die seit 2018 einen pauschalen Anteil der Fondserträge von der Abgeltungsteuer befreit. Sie soll die Doppelbesteuerung auf Fonds- und Anlegerebene ausgleichen.

Was ist die Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung ist ein Kernbestandteil der Investmentsteuerreform 2018. Da Investmentfonds seit dem 1. Januar 2018 auf bestimmte Erträge selbst Körperschaftsteuer zahlen, würde eine vollständige Besteuerung beim Anleger zu einer Doppelbesteuerung führen. Die Teilfreistellung gleicht diesen Nachteil pauschal aus.

Rechtliche Grundlage

Die Regelung findet sich in § 20 InvStG (Investmentsteuergesetz). Sie gilt für alle Ertragsarten auf Anlegerebene: Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne aus Fondsanteilen.

Freistellungsquoten nach Fondstyp

Die Höhe der Teilfreistellung hängt vom Anlageschwerpunkt des Fonds ab:

FondstypMindest-AktienquotePrivatanlegerBetriebliche Anleger
Aktienfonds51 %30 %60 %
Mischfonds25 %15 %30 %
Immobilienfonds (inländisch)—60 %60 %
Immobilienfonds (ausländisch)—80 %80 %
Sonstige Fonds / ETFs—0 %0 %

Ob ein Fonds als Aktien- oder Mischfonds gilt, legt die Kapitalanlagegesellschaft in den Fondsbedingungen fest. Anleger finden diese Information im Factsheet oder bei der depotführenden Bank.

Praktische Bedeutung für Anleger

Die Teilfreistellung reduziert die effektive Steuerlast erheblich. Wichtig zu wissen:

  • Automatische Anwendung: Banken und Depotanbieter wenden die korrekte Freistellungsquote automatisch an – Anleger müssen nichts selbst berechnen.
  • Gilt auch für Verluste: Entsteht ein Verlust aus Fondsanteilen, mindert die Teilfreistellung auch diesen. Das kann die Verlustverrechnung mit anderen Kapitalerträgen einschränken.
  • Auslandsverwahrung: Bei im Ausland verwahrten Fonds muss der Anleger die Freistellung ggf. selbst in der Steuererklärung geltend machen.

Rechenbeispiel: Aktienfonds

Ein Anleger verkauft Anteile eines Aktienfonds mit 1.000 € Gewinn.

  • Ohne Teilfreistellung: 1.000 € × 25 % Abgeltungsteuer = 250 € Steuerlast
  • Mit 30 % Teilfreistellung: Steuerpflichtig sind nur 700 €
  • Steuerlast: 700 € × 25 % = 175 € zzgl. SolZ

Ersparnis: 75 € weniger Steuern im Vergleich zu einer Direktanlage in Aktien (bei der keine Teilfreistellung gilt).

Abgrenzung zur Direktanlage

Bei Direktinvestments in Aktien greift die Teilfreistellung nicht. ETFs auf Aktienindizes können jedoch als Aktienfonds qualifizieren, wenn die Aktienquote dauerhaft mindestens 51 % beträgt – was bei marktgängigen Aktien-ETFs meist der Fall ist.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater.

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