Steuerliche Verlusttöpfe
Definition
Steuerliche Verlusttöpfe sind Verrechnungskonten bei Banken und Brokern, in denen realisierte Verluste aus Kapitalanlagen gesammelt werden, um sie automatisch mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen und so die Steuerlast zu reduzieren.
Rechtliche Grundlage
Die steuerliche Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen ist in § 20 Abs. 6 EStG geregelt. Banken und Broker sind verpflichtet, Verluste ihrer Kunden in separaten Verlustverrechnungstöpfen zu erfassen. Diese Töpfe werden automatisch mit realisierten Gewinnen im gleichen Kalenderjahr verrechnet.
Die drei Verlusttöpfe
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet seit 2020 zwischen verschiedenen Verlustarten:
1. Allgemeiner Verlusttopf
Enthält Verluste aus Aktienverkäufen, Anleihen, Fonds und ETFs sowie nicht ausgezahlte Stückzinsen. Kann mit Gewinnen aus allen Kapitalertragsarten verrechnet werden.
2. Aktienspezifischer Verlusttopf
Verluste aus Aktienveräußerungen dürfen ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden – nicht mit Dividenden, Zinsen oder ETF-Gewinnen. Diese Einschränkung gilt seit dem BFH-Urteil und der nachfolgenden Gesetzgebung.
3. Termingeschäfte-Verlusttopf (ab 2021)
Verluste aus Termingeschäften (Optionen, Futures, CFDs) können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechnet werden – maximal 20.000 Euro pro Jahr. Überschüsse werden vorgetragen.
Jahresübergreifender Verlustvortrag
Wird ein Verlusttopf am Jahresende nicht vollständig verrechnet, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Automatischer Übertrag beim selben Broker ins Folgejahr
- Verlustbescheinigung anfordern (bis 15. Dezember des laufenden Jahres), um den Verlust in der Einkommensteuererklärung mit Verlusten/Gewinnen anderer Banken zu verrechnen
Rechenbeispiel
Ein Anleger verkauft im Jahr 2025:
- Aktie A mit Gewinn: +5.000 Euro
- Aktie B mit Verlust: −3.000 Euro
- ETF mit Gewinn: +2.000 Euro
Verrechnung: Aktienverlusttopf: −3.000 € wird mit +5.000 € (Aktiengewinn) verrechnet = 2.000 € steuerpflichtiger Aktiengewinn. Dazu kommen 2.000 € ETF-Gewinn aus dem allgemeinen Topf. Gesamte Steuerbasis: 4.000 Euro (statt 7.000 Euro ohne Verlustverrechnung). Steuerersparnis: 3.000 × 25 % = 750 Euro.
Praktische Tipps
- Tax-Loss-Harvesting: Bewusst Verlustpositionen zum Jahresende realisieren, um Gewinne zu verrechnen
- Bei mehreren Depots: Verlustbescheinigung beantragen und in der Steuererklärung zusammenführen
- Den Termingeschäfte-Verlusttopf im Blick behalten — das 20.000-Euro-Limit gilt pro Person und Jahr
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. §34 WpHG: Keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren.