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Definition

Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern anlegt und im Rentenfall lebenslange Altersrenten auszahlt. Er ist ein regulierter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Was ist ein Pensionsfonds?

Ein Pensionsfonds ist ein eigenständiger Versorgungsträger für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Er sammelt Beiträge von Unternehmen und ggf. Mitarbeitern, investiert diese am Kapitalmarkt und zahlt im Rentenfall lebenslange Altersrenten aus. In Deutschland unterliegt er der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und muss die Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAufsV) einhalten.

Abgrenzung zu anderen bAV-Durchführungswegen

DurchführungswegTrägerKapitalmarkt-ExposureInsolvenzsicherung
DirektzusageArbeitgeberNeinPSVaG
PensionskasseVersicherungsartigBegrenztPSVaG
PensionsfondsEigenständigHochPSVaG
DirektversicherungLebensversicherungMittelSicherungsfonds
UnterstützungskasseArbeitgeberJaPSVaG

Der Pensionsfonds hat verglichen mit Pensionskassen mehr Freiheit bei der Kapitalanlage und kann stärker in Aktien und andere risikobehaftete Anlagen investieren – mit entsprechend höheren Renditechancen, aber auch Risiken.

Steuerliche Behandlung

In der Ansparphase:

  • Arbeitgeberbeiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West (2025: 3.648 € p. a.) steuer- und sozialabgabenfrei
  • Arbeitnehmerbeiträge (Entgeltumwandlung) genießen dieselbe Freistellung
  • Darüber hinaus weitere 4 % BBG steuerfrei (aber sozialabgabenpflichtig)

In der Rentenphase:

  • Vollständig nachgelagerte Besteuerung: Die Rentenleistungen sind in voller Höhe einkommensteuerpflichtig
  • Vorteil: Im Rentenalter ist der persönliche Steuersatz meist niedriger als im Erwerbsleben

Insolvenzsicherung

Pensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) insolvenzgeschützt – der Arbeitnehmer verliert auch im Falle einer Unternehmenspleite seine Ansprüche nicht.

Portabilität

Seit dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) haben Arbeitnehmer bei Jobwechsel das Recht auf Übertragung ihrer unverfallbaren Anwartschaften auf den Pensionsfonds des neuen Arbeitgebers oder auf eine Direktversicherung (§ 4 BetrAVG).

Praxisbeispiel

Eine GmbH schließt für ihre 50 Mitarbeiter einen Pensionsfonds-Vertrag ab. Pro Mitarbeiter werden monatlich 200 € eingezahlt (100 € AG, 100 € AN per Entgeltumwandlung). Nach 30 Jahren Laufzeit und einer angenommenen Rendite von 4,5 % p. a. ergibt sich ein Kapital von ca. 162.000 € – ausgezahlt als lebenslange Rente.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Gemäß § 34 WpHG empfehlen wir, individuelle Fragen mit einem Fachberater zu klären.

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