Minderjährigen-Depot (Kinderdepot)
Definition
Ein Minderjährigen-Depot (Kinderdepot) ist ein Wertpapierdepot, das im Namen eines Kindes unter 18 Jahren geführt wird. Die Eltern verwalten es treuhänderisch — das Vermögen gehört jedoch rechtlich dem Kind und wird steuerlich ihm zugerechnet.
Rechtliche Grundlage
Ein Kinderdepot wird auf den Namen des minderjährigen Kindes eröffnet. Da Minderjährige nicht voll geschäftsfähig sind, handeln die gesetzlichen Vertreter (Eltern) im Namen des Kindes (§ 1629 BGB). Das Vermögen ist jedoch rechtlich und wirtschaftlich dem Kind zuzurechnen — nicht den Eltern.
Bei Schenkungen der Eltern an das Kind gilt: Ab einem Betrag von mehr als 20.000 Euro pro Elternteil alle zehn Jahre kann Schenkungsteuer anfallen (Freibetrag pro Elternteil: 400.000 Euro).
Steuerliche Vorteile
Das Kinderdepot bietet erhebliche steuerliche Vorteile:
- Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (ab 2023) pro Jahr.
- Der Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro) kann über eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) genutzt werden — dann werden bis zu 12.604 Euro Kapitalerträge jährlich steuerfrei gestellt.
- Eltern können so Vermögen steuerlich günstig auf Kinder verlagern.
Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung)
Die NV-Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und bescheinigt, dass das Kind voraussichtlich keine Einkommensteuer schuldet. Sie wird direkt an die Depotbank übermittelt und bewirkt, dass keine Abgeltungsteuer einbehalten wird. Sie gilt für maximal drei Jahre und muss dann erneuert werden.
Einschränkungen der elterlichen Verfügungsgewalt
Eltern dürfen das Kindervermögen nicht nach eigenem Ermessen nutzen. Das Familiengericht kann bei größeren Dispositionen eingeschaltet werden (§ 1643 BGB). Insbesondere gilt:
- Verkäufe aus dem Kinderdepot sind grundsätzlich möglich, müssen aber dem Wohl des Kindes dienen.
- Ab 18 Jahren gehört das Depot vollständig dem Kind — die Eltern verlieren jede Verfügungsgewalt.
Depot-Eröffnung für Minderjährige
Bei der Eröffnung benötigen Eltern in der Regel:
- Personalausweise beider Elternteile
- Geburtsurkunde des Kindes
- Unterschriften beider Elternteile (je nach Broker)
Manche Direktbanken und Neo-Broker (Trade Republic, Scalable, Comdirect) bieten spezielle Kinderdepots an — oft ohne Depotgebühren.
Praktische Tipps
- NV-Bescheinigung beantragen: Spart bis zu ca. 3.000 Euro Steuern pro Jahr bei gut gefülltem Depot.
- Langfristig anlegen: Ein Kinderdepot ist ideal für den langfristigen Vermögensaufbau — z.B. über ETFs mit 15+ Jahren Anlagehorizont.
- Transparenz wahren: Schenkungen dokumentieren, Steuerjahresbescheinigungen aufbewahren.
- Übergabe planen: Mit dem 18. Geburtstag sollte das Kind auf die eigenverantwortliche Verwaltung vorbereitet werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie bei Bedarf einen Steuerberater.