Loss Given Default (LGD)
Definition
Loss Given Default (LGD) ist der prozentuale Verlust, den ein Kreditgeber bei einem Zahlungsausfall tatsächlich erleidet. LGD = 1 - Recovery Rate. Zusammen mit der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und dem Exposure at Default (EAD) ist LGD eine der drei Kerngrößen der Basel-Kreditrisikomodellierung.
Was ist Loss Given Default?
Loss Given Default (LGD) quantifiziert den wirtschaftlichen Verlust bei einem Kreditausfall nach Verwertung von Sicherheiten und Restrukturierungserlösen. Es gilt:
LGD = 1 - Recovery Rate
Bei einer Recovery Rate von 40 % ist der LGD = 60 %. Der tatsächliche Verlust in Euro ergibt sich aus:
Verlust = EAD × LGD
LGD-Typen nach Basel III
Basel III unterscheidet zwei LGD-Ansätze für Banken:
- Standardansatz: Regulatorisch vorgegebene LGD-Werte (z.B. 45 % für Senior Unsecured, 75 % für Subordinated)
- IRB-Ansatz (Internal Ratings-Based): Banken schätzen LGD selbst auf Basis interner Daten und Modelle
Für den Advanced IRB-Ansatz müssen Banken nachweisen, dass ihre LGD-Schätzungen auf mindestens 5 Jahren Ausfallhistorie basieren.
LGD-Einflussfaktoren
- Sicherheitenart: Immobilien > Maschinen > Forderungen > Unbesichert
- Sicherheiten-LGD (LGD_S): Abschlag auf Marktwert der Sicherheit plus Verwertungskosten
- Position in Kapitalstruktur: First Lien < Second Lien < Unsecured
- Branche: Kapitalintensive Sektoren bieten niedrigeren LGD
- Downturn-LGD: Regulatoren verlangen pessimistischere LGD-Schätzungen für Rezessionsszenarien
Praxisbeispiel
Bank vergibt 10 Mio. EUR Senior Secured Kredit an Maschinenbauunternehmen.
- EAD zum Ausfallzeitpunkt: 9,5 Mio. EUR (nach Tilgungen)
- Recovery: Immobilien (3 Mio.) + Maschinen (1,5 Mio.) + Forderungen (1 Mio.) = 5,5 Mio. EUR
- Recovery Rate: 5,5 / 9,5 = 57,9 %
- LGD: 42,1 %
- Verlust: 9,5 Mio. × 42,1 % = 4,0 Mio. EUR
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Gemäß §34 WpHG wird darauf hingewiesen, dass der Autor Positionen in den besprochenen Wertpapieren halten kann.