Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage KAP)
Definition
Die Anlage KAP ist der Steuerformular-Vordruck zur Erklärung von Kapitalerträgen, der Günstigerprüfung, bankübergreifenden Verlustverrechnung und Anrechnung ausländischer Quellensteuer dient.
Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage KAP)
Die Anlage KAP (Kapitalvermögen) ist der Vordruck zur Erklärung von Kapitalerträgen in der deutschen Einkommensteuererklärung. Obwohl Banken die Abgeltungsteuer bereits automatisch einbehalten, kann die freiwillige Abgabe der Anlage KAP zu Steuererstattungen führen.
Wann Anlage KAP sinnvoll?
| Situation | Nutzen |
|---|---|
| Persönlicher Steuersatz unter 25 % | Günstigerprüfung → Erstattung |
| Verluste bei mehreren Banken | Bankübergreifende Verlustverrechnung |
| Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft | Rückforderung zu viel gezahlter Steuer |
| Ausländische Quellensteuer | Anrechnung auf Abgeltungsteuer |
| Kirchensteuer-Erstattung | Wenn irrtümlich KiSt einbehalten |
| NV-Bescheinigung nachträglich | Erstattung ohne Freistellungsauftrag |
Günstigerprüfung
Das Finanzamt rechnet automatisch: Wenn der persönliche Einkommensteuersatz < 25 %, werden Kapitalerträge mit dem niedrigeren Satz besteuert und die Differenz erstattet.
Beispiel: Rentner mit 18 % Steuersatz, 3.000 € Kapitalerträge:
- Bereits einbehalten: 3.000 × 26,375 % = 791,25 €
- Fällig bei 18 %: 3.000 × 18 % = 540 €
- Erstattung: 251,25 €
Fristen
- Steuererklärung: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: 28. Februar übernächstes Jahr)
- Verlustbescheinigung für Anlage KAP: bis 15. Dezember des Steuerjahres
Keine Steuerberatung – bitte Steuerberater konsultieren.
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