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Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage KAP)

Definition

Die Anlage KAP ist der Steuerformular-Vordruck zur Erklärung von Kapitalerträgen, der Günstigerprüfung, bankübergreifenden Verlustverrechnung und Anrechnung ausländischer Quellensteuer dient.

Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage KAP)

Die Anlage KAP (Kapitalvermögen) ist der Vordruck zur Erklärung von Kapitalerträgen in der deutschen Einkommensteuererklärung. Obwohl Banken die Abgeltungsteuer bereits automatisch einbehalten, kann die freiwillige Abgabe der Anlage KAP zu Steuererstattungen führen.

Wann Anlage KAP sinnvoll?

SituationNutzen
Persönlicher Steuersatz unter 25 %Günstigerprüfung → Erstattung
Verluste bei mehreren BankenBankübergreifende Verlustverrechnung
Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpftRückforderung zu viel gezahlter Steuer
Ausländische QuellensteuerAnrechnung auf Abgeltungsteuer
Kirchensteuer-ErstattungWenn irrtümlich KiSt einbehalten
NV-Bescheinigung nachträglichErstattung ohne Freistellungsauftrag

Günstigerprüfung

Das Finanzamt rechnet automatisch: Wenn der persönliche Einkommensteuersatz < 25 %, werden Kapitalerträge mit dem niedrigeren Satz besteuert und die Differenz erstattet.

Beispiel: Rentner mit 18 % Steuersatz, 3.000 € Kapitalerträge:

  • Bereits einbehalten: 3.000 × 26,375 % = 791,25 €
  • Fällig bei 18 %: 3.000 × 18 % = 540 €
  • Erstattung: 251,25 €

Fristen

  • Steuererklärung: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: 28. Februar übernächstes Jahr)
  • Verlustbescheinigung für Anlage KAP: bis 15. Dezember des Steuerjahres

Keine Steuerberatung – bitte Steuerberater konsultieren.

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