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Verlustbescheinigung: Verluste depotübergreifend verrechnen

Definition

Eine Verlustbescheinigung ist ein Dokument der Depotbank, das zum Jahresende ausgestellte, nicht verrechnete Verluste bestätigt — der Anleger kann diese in die Steuererklärung einreichen, um sie mit Gewinnen aus anderen Depots zu verrechnen.

Was ist eine Verlustbescheinigung?

Die Verlustbescheinigung (auch: Bescheinigung über nicht ausgeglichene Verluste) ist ein steuerliches Dokument, das eine Depotbank auf Antrag des Anlegers ausstellt. Es bestätigt die Höhe der im laufenden Steuerjahr angefallenen, aber nicht mehr innerhalb des Depots verrechneten Verluste aus Kapitalanlagen.

Wann ist eine Verlustbescheinigung sinnvoll?

Innerhalb einer Bank verrechnet das Institut Gewinne und Verluste automatisch in sogenannten Verlusttöpfen (getrennt nach allgemeinen Verlusten und Verlusten aus Aktiengeschäften). Wenn ein Anleger jedoch mehrere Depots bei verschiedenen Banken führt, können Verluste bei Bank A nicht automatisch mit Gewinnen bei Bank B verrechnet werden. Genau hier hilft die Verlustbescheinigung: Der Anleger kann die Verluste per Steuererklärung (Anlage KAP) geltend machen und so eine Erstattung zu viel gezahlter Abgeltungsteuer erhalten.

Verlusttöpfe verstehen

Jede Bank führt zwei getrennte Verlusttöpfe:

  • Allgemeiner Verlusttopf: Enthält Verluste aus Zinsen, Dividenden, Anleihen und Fondserträgen
  • Aktienverlusttopf: Enthält ausschließlich Verluste aus Direktaktiengeschäften — diese können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen

Verluste im Aktienverlusttopf dürfen also nicht mit Zinserträgen oder Fondsgewinnen gegengerechnet werden. Diese Einschränkung ist in § 20 Abs. 6 EStG geregelt.

Wichtige Frist: 15. Dezember

Die Verlustbescheinigung muss bis spätestens 15. Dezember des laufenden Steuerjahres bei der Bank beantragt werden. Wer diese Frist verpasst, kann die Verluste nicht per Steuererklärung in anderen Depots verrechnen — sie werden stattdessen automatisch ins nächste Jahr bei derselben Bank vorgetragen.

Antrag und Steuererklärung

Der Antrag auf Verlustbescheinigung ist bei der jeweiligen Depotbank zu stellen, oft per Online-Banking oder Formular. Die Bank setzt nach Ausstellung der Bescheinigung den Verlusttopf auf null zurück — ein automatischer Vortrag ins Folgejahr entfällt. Den bescheinigten Verlust trägt der Anleger in Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ein.

Praxisbeispiel

Anleger M. hat bei Bank A Aktienverluste von 3.000 Euro und bei Bank B Dividendengewinne von 4.000 Euro (Abgeltungsteuer bereits einbehalten). Er stellt bis 15.12. eine Verlustbescheinigung bei Bank A. Im Rahmen seiner Steuererklärung werden die 3.000 Euro Verlust mit den 4.000 Euro Gewinn verrechnet — Bank B erstattet die zu viel einbehaltene Steuer auf 3.000 Euro (= 750 Euro).


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Bitte konsultieren Sie für Ihre individuelle steuerliche Situation einen qualifizierten Steuerberater.

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