FSB – Financial Stability Board
Definition
Das Financial Stability Board (FSB) ist ein internationales Gremium, das Schwachstellen im globalen Finanzsystem überwacht und Regulierungsreformen koordiniert.
FSB – Financial Stability Board
Das Financial Stability Board (FSB) ist ein internationales Gremium mit Sitz in Basel (angesiedelt bei der BIZ), das die Stabilität des globalen Finanzsystems überwacht und Regulierungsmaßnahmen koordiniert. Es wurde 2009 als Nachfolger des Financial Stability Forum (FSF) auf Beschluss der G20 nach der Finanzkrise gegründet.
Entstehung und Mandat
Beim G20-Gipfel in London im April 2009 beschlossen die führenden Wirtschaftsmächte das FSB zu stärken:
Vorgänger: Financial Stability Forum (1999)
Gründungsanlass: Finanzkrise 2008 — mangelnde internationale Koordination
Mandat: Risiken überwachen + Regulierungsstandards entwickeln + G20 beraten
Sitz: Bank for International Settlements (BIS), Basel
Mitglieder und Struktur
Das FSB umfasst Vertreter aus:
- G20-Ländern (Finanzministerien, Zentralbanken, Aufsichtsbehörden)
- Internationale Finanzinstitutionen (IWF, Weltbank, BIS, EZB, OECD)
- Standardsetzende Gremien (BCBS, IOSCO, IAIS, CPMI)
Vorsitzender (2023–): Klaas Knot (Präsident De Nederlandsche Bank)
Kernaufgaben
| Aufgabe | Beispiele |
|---|---|
| G-SIB-Liste | Jährliche Liste systemrelevanter Banken, gestaffelte Kapitalanforderungen |
| G-SII-Liste | Systemrelevante Versicherungen (Global Systemically Important Insurers) |
| Shadow Banking | Überwachung bankenähnlicher Aktivitäten außerhalb der Regulierung |
| Krisenprävention | Empfehlungen für Too-Big-to-Fail-Abwicklung (Bail-in, TLAC) |
| Krypto-Regulierung | 2023: Globale Regulierungsempfehlungen für Krypto-Assets |
TLAC: Ein Kernbeitrag des FSB
Das FSB entwickelte den Total Loss-Absorbing Capacity (TLAC)-Standard: G-SIBs müssen Verbindlichkeiten vorhalten, die im Krisenfall in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in), um Steuerzahlerrettungen zu vermeiden. Mindestanforderung: 18 % der risikogewichteten Aktiva.
Konkretes Beispiel: Die Deutsche Bank hält TLAC-fähige Instrumente (Senior Non-Preferred Bonds) im Wert von ca. 60 Mrd. EUR — diese würden im Abwicklungsfall vor Spareinlagen herangezogen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung gemäß §34 WpHG.