FIDLEG Schweiz Finanzdienstleistungsgesetz
Definition
Das FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) ist das Schweizer Äquivalent zu MiFID II und regelt seit 2020 die Anforderungen an Finanzdienstleister in der Schweiz. Es stärkt den Anlegerschutz durch Eignungsprüfung, Kostentransparenz und Ombudsstellen.
Was ist FIDLEG?
Das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft und wird durch das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) ergänzt. Es passt die Schweizer Regulierung weitgehend an EU-Standards an und erhält gleichzeitig den Schweizer Sonderweg in bestimmten Bereichen.
Anlegerkategorien
FIDLEG teilt Anleger in drei Kategorien ein: Privatkunden (höchster Schutz), professionelle Kunden (mittlerer Schutz, z. B. institutionelle Anleger) und institutionelle Kunden (geringster Schutz). Kunden können auf eigene Initiative in eine weniger geschützte Kategorie wechseln (Opting Out).
Kernpflichten für Finanzdienstleister
Eignung und Angemessenheit: Beratungsleistungen müssen zur Risikotoleranz und Kenntnissen des Kunden passen. Informationspflichten: Kunden müssen vor Dienstleistungserbringung umfassend informiert werden. Basisinformationsblatt (BIB): Analog zum europäischen KID muss für komplexe Finanzinstrumente ein standardisiertes Dokument erstellt werden. Dokumentation: Beratungsprotokolle für alle Anlageberatungen.
FINIG – Finanzinstitutsgesetz
FINIG regelt die Bewilligungspflichten für Finanzinstitute: Vermögensverwalter und Trustees benötigen erstmals eine FINMA-Bewilligung und müssen einer Aufsichtsorganisation (AO) angeschlossen sein. Dies bringt vorher weitgehend unregulierte Vermögensverwalter unter staatliche Aufsicht.
Ombudsstellen
FIDLEG schreibt die Pflicht zur Anmeldung bei einer Ombudsstelle für alle Finanzdienstleister vor. Anleger können Streitigkeiten kostengünstig außergerichtlich klären.
Bedeutung für Anleger
Schweizer Anleger genießen seit FIDLEG einen dem EU-Standard vergleichbaren Schutz. Anleger sollten die Kategorieneinstufung ihres Beraters kennen und Basisinformationsblätter vor Produktkäufen lesen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.