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MiFID II: Überblick für Anleger

Definition

MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Regulierung von Wertpapiermärkten und Anlageberatung. Sie gilt seit Januar 2018 und stärkt den Anlegerschutz durch strenge Transparenz-, Eignung- und Kostenpflichten.

Was ist MiFID II?

MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) und die begleitende Verordnung MiFIR ersetzten seit Januar 2018 die ursprüngliche MiFID I von 2007. Ziel ist ein integrierter, transparenter und sicherer europäischer Wertpapiermarkt.

Kernbereiche

MiFID II regelt vier Hauptbereiche: Markttransparenz (Pre- und Post-Trade-Transparenz für alle Finanzinstrumente), Marktstruktur (Regulierung neuer Handelsplätze wie MTFs und OTFs), Anlegerschutz (Eignungsprüfung, Kostentransparenz, Provisionsverbote) sowie Governance und Reporting (umfangreiche Meldepflichten für Wertpapierfirmen).

Anlegerschutzmaßnahmen

Für Privatanleger besonders relevant: Beratungsprotokolle dokumentieren jede Anlageberatung. Eignungs- und Angemessenheitsprüfungen stellen sicher, dass empfohlene Produkte zur Risikotoleranz und Kenntnissen des Kunden passen. Ex-ante und ex-post Kostentransparenz verpflichtet Berater, alle Kosten vor und nach dem Kauf offenzulegen. Best Execution verlangt, dass Aufträge im bestmöglichen Interesse des Kunden ausgeführt werden.

Provisionsregeln

MiFID II unterscheidet zwischen unabhängiger (provisions- und retrozessionsfreier) und nicht-unabhängiger Beratung. Banken und Vermögensverwalter müssen klar kommunizieren, welches Beratungsmodell sie anbieten. In der unabhängigen Beratung sind Provisionen von Produktanbietern verboten.

Product Governance

Hersteller und Vertreiber von Finanzprodukten müssen einen Zielmarkt definieren und regelmäßig prüfen, ob ihre Produkte für die vorgesehenen Kundengruppen geeignet sind. Produkte dürfen nur an den definierten Zielmarkt vertrieben werden.

Bedeutung für Anleger

Durch MiFID II sehen Anleger erstmals alle Kosten transparent. Beratungsprotokolle ermöglichen die Nachvollziehbarkeit von Empfehlungen. Anleger können bei MiFID-II-Verstößen Beschwerde bei BaFin oder nationalen Schiedsstellen einlegen.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.

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