Europäische Zentralbank (EZB)
Definition
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank des Euroraums mit Sitz in Frankfurt, verantwortlich für Preisstabilität und Geldpolitik in 20 EU-Mitgliedsstaaten.
Europäische Zentralbank (EZB)
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank für den Euro und zuständig für die Geldpolitik der 20 Euroraum-Länder. Sie wurde 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Mandat
Das vorrangige Ziel der EZB ist die Preisstabilität – definiert als Inflation von 2 % mittelfristig (symmetrisch). Sekundäre Ziele: Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der EU.
Instrumente
| Instrument | Funktion |
|---|---|
| Einlagezins (Deposit Facility Rate) | Zins für Bankeinlagen bei der EZB |
| Hauptrefinanzierungssatz | Wöchentliche Refinanzierungsoperationen |
| Spitzenrefinanzierungssatz | Übernacht-Kreditfazilität für Banken |
| APP/PEPP | Ankaufprogramme für Anleihen (QE) |
| TLTRO | Günstige Langzeitkredite für Banken |
| Forward Guidance | Kommunikation zukünftiger Politikschritte |
EZB-Rat
Das höchste Entscheidungsgremium besteht aus:
- 6 Mitglieder des Direktoriums (inkl. Präsidentin Lagarde)
- 20 Notenbankpräsidenten der Euroraum-Länder (Bundesbank: Dr. Joachim Nagel)
Geldpolitische Entscheidungen
EZB-Ratssitzungen 8-mal jährlich, davon 4 mit "vollständiger Analyse" und Projektionen.
Deutsche Bundesbank
Die Bundesbank ist die national Zentralbank Deutschlands und gleichzeitig Mitglied des Eurosystems.
Keine Anlageberatung.