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EU-Fusionskontrolle

Definition

Die EU-Fusionskontrolle gibt der Europäischen Kommission die ausschließliche Kompetenz, Zusammenschlüsse mit europaweiter Bedeutung zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen -- das sogenannte One-Stop-Shop-Prinzip.

Was ist die EU-Fusionskontrolle?

Die EU-Fusionskontrolle basiert auf der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO, Verordnung Nr. 139/2004). Sie weist der Europäischen Kommission -- konkret der Generaldirektion Wettbewerb (DG COMP) -- die alleinige Zuständigkeit für die Prüfung von Zusammenschlüssen mit gemeinschaftsweiter Bedeutung zu. Nationale Kartellbehörden (wie das Bundeskartellamt) sind in diesen Fällen nicht mehr zuständig -- das sogenannte One-Stop-Shop-Prinzip verhindert Mehrfachprüfungen durch verschiedene nationale Behörden.

Aufgreifkriterien (Schwellenwerte)

Die EU-Zuständigkeit entsteht, wenn: Kombinierter weltweiter Umsatz aller Beteiligten > 5 Milliarden Euro UND EU-weiter Umsatz von mindestens zwei Beteiligten je > 250 Millionen Euro. Alternativ greifen abgesenkte Schwellenwerte, wenn der Zusammenschluss in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten meldepflichtig wäre.

Prüfstandard

Die Kommission prüft, ob der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich behindern würde (SIEC-Test: Significant Impediment to Effective Competition), insbesondere durch Begründung oder Stärkung einer marktbeherrschenden Stellung.

Verfahren

Phase I: max. 25 Arbeitstage -- unkomplizierte Fälle werden freigegeben. Phase II: bis zu 90 Arbeitstage bei ernsthaften Bedenken. Die Kommission kann Freigaben unter Bedingungen erteilen (Remedies): strukturelle (Verkauf von Geschäftsbereichen) oder verhaltensbezogene Auflagen.

Bekannte Entscheidungen

Untersagungen: GE/Honeywell (2001), Ryanair/Aer Lingus (2007, 2013), Deutsche Börse/NYSE Euronext (2012). Bedingte Freigaben: Google/DoubleClick (2008), Facebook/WhatsApp (2014), Apple/Shazam (2018).


Dieser Eintrag dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Bitte konsultieren Sie bei Anlageentscheidungen einen qualifizierten Finanzberater.

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