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Ertragswertverfahren: Unternehmen nach Zukunftsgewinnen bewerten

Definition

Das Ertragswertverfahren bewertet ein Unternehmen durch Diskontierung der erwarteten zukünftigen Erträge (Gewinne) mit einem risikoadjustierten Kapitalisierungszins — es ist das in Deutschland zur Unternehmensbewertung verbreitetste Verfahren (IDW S 1) und entspricht konzeptionell dem DCF-Modell.

Ertragswertverfahren: Unternehmen nach Zukunftsgewinnen bewerten

Das Ertragswertverfahren ist das in Deutschland am weitesten verbreitete Verfahren zur Unternehmensbewertung. Es basiert auf dem Grundsatz, dass der Wert eines Unternehmens durch die zukünftig zu erwartenden Erträge bestimmt wird — nicht durch den historischen Buchwert oder das Vermögen.

Grundformel

Der Ertragswert ergibt sich als Barwert aller zukünftigen Nettoausschüttungen an die Eigenkapitalgeber:

Ertragswert = Nachhaltig erzielbarer Ertrag / Kapitalisierungszins

Bei einem ewigen Rentenmodell (going concern): EW = E / k, wobei E den normalisierten Gewinn und k den Kapitalisierungszins darstellt. In der Planungsphase werden die Erträge periodengenau diskontiert: EW = Σ (Et / (1+k)^t).

Abgrenzung zu DCF und Substanzwert

Das Ertragswertverfahren und das DCF-Verfahren sind konzeptionell identisch — beide diskontieren zukünftige Zahlungsströme. Der wesentliche Unterschied liegt in der Bezugsgröße: Das Ertragswertverfahren verwendet Gewinne bzw. Ausschüttungen, das DCF-Verfahren Free Cashflows. In der deutschen Bewertungspraxis dominiert das Ertragswertverfahren, international ist DCF Standard.

Das Substanzwertverfahren bewertet demgegenüber das vorhandene Nettovermögen (Aktiva minus Verbindlichkeiten). Ertragswert und Substanzwert müssen nicht übereinstimmen — ein profitables Unternehmen hat in der Regel einen deutlich höheren Ertragswert als Substanzwert.

IDW S 1 — Der deutsche Standard

Der Standard IDW S 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer definiert die Rahmenbedingungen für Unternehmensbewertungen in Deutschland. Er schreibt das Ertragswertverfahren als primäre Methode vor und legt fest, wie der Kapitalisierungszins herzuleiten ist: als Basiszins (orientiert an der Rendite risikoloser Staatsanleihen) plus einer Marktrisikoprämie, multipliziert mit dem unternehmensspezifischen Beta-Faktor (analog zum CAPM). Hinzu kommen gegebenenfalls Wachstumsabschläge.

Kapitalisierungszins-Herleitung

Der Kapitalisierungszins setzt sich zusammen aus:

  • Basiszins: Aktuelle Rendite langfristiger Bundesanleihen (z. B. 2,5 %)
  • Marktrisikoprämie: Historische Überrendite von Aktien gegenüber risikolosen Anlagen (IDW empfiehlt 5,5–8,0 % nach Steuern)
  • Beta-Faktor: Unternehmensspezifisches Risiko relativ zum Markt
  • Wachstumsabschlag: Berücksichtigung langfristiger Wachstumserwartungen (senkt den effektiven Zins)

Typische Anwendungsfälle

Das Ertragswertverfahren kommt zum Einsatz bei Erbschaft und Schenkung (steuerliche Unternehmensbewertung nach § 11 BewG), bei Squeeze-out-Verfahren (Abfindung von Minderheitsaktionären), bei M&A-Transaktionen im deutschen Mittelstand sowie bei Gesellschafterwechseln und Auseinandersetzungen.

Praxisbeispiel

Ein Maschinenbauunternehmen erzielt nachhaltige Gewinne von 2 Mio. € pro Jahr. Der Kapitalisierungszins beträgt 8 %. Damit ergibt sich: Ertragswert = 2.000.000 / 0,08 = 25 Mio. €. Liegt der Substanzwert nur bei 12 Mio. €, spiegelt die Differenz den immateriellen Mehrwert (Kundenbasis, Know-how, Marke) wider.


Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Unternehmensbewertungen sind immer mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.

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