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Erbschaftsteuer bei Wertpapieren

Definition

Bei der Vererbung von Wertpapieren, Depots und sonstigen Kapitalanlagen fällt Erbschaftsteuer an – nach Abzug der persönlichen Freibeträge und abhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Erbschaftsteuer bei Wertpapieren

Beim Tod eines Anlegers gehen Wertpapiere, Depots und andere Kapitalanlagen auf die Erben über. Der Wert der vererbten Wertpapiere wird der Erbschaftsteuer unterworfen, soweit er die persönlichen Freibeträge übersteigt.

Persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG)

VerwandtschaftsgradFreibetrag
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kinder400.000 € je Kind
Enkelkinder (Eltern verstorben)400.000 €
Enkelkinder (Eltern leben)200.000 €
Eltern (Erbfall)100.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 €
Nicht verwandte Personen20.000 €

Steuersätze

Steuerwert über FreibetragSteuerklasse I (Kinder, Ehegatte)Steuerklasse III (Fremde)
bis 75.000 €7 %30 %
75.000 – 300.000 €11 %30 %
300.000 – 600.000 €15 %30 %
über 26 Mio. €30 %50 %

Bewertung von Wertpapieren

Börsennotierte Wertpapiere werden zum Börsenkurs am Todestag bewertet.

Einstandspreis der Erben

Erben übernehmen den Einstandspreis des Erblassers (nicht den Wert am Todestag). Beim späteren Verkauf wird die Differenz zum Einstandspreis des Erblassers versteuert.

Keine Steuerberatung – komplexes Thema, bitte Steuerberater aufsuchen.

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