Einlagensicherung EU (100.000 EUR)
Definition
Die europäische Einlagensicherung schützt Bankguthaben bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Institut, falls eine Bank insolvent wird. Die EU-Richtlinie DGSD harmonisiert den Schutz in allen Mitgliedstaaten.
Was ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung schützt Sparer und Unternehmen vor dem Verlust ihrer Bankguthaben bei einer Bankeninsolvenz. In der Europäischen Union ist der Mindestschutz durch die Deposit Guarantee Schemes Directive (DGSD, 2014/49/EU) auf 100.000 Euro pro Einleger und Institut harmonisiert.
Wie funktioniert die Sicherung?
Im Insolvenzfall eines Kreditinstituts muss der zuständige Einlagensicherungsfonds innerhalb von sieben Arbeitstagen die gesicherten Einlagen erstatten. Diese Frist wurde mit der DGSD 2015 schrittweise von 20 auf 7 Arbeitstage verkürzt. Einlagen in der EU-Landeswährung sowie Fremdwährungseinlagen sind geschützt.
Was ist gesichert?
Geschützt sind Sichteinlagen (Girokonten), Tagesgeld, Festgeld und Sparbücher. Nicht geschützt sind Wertpapierdepots, Anleihen, Investmentfonds und strukturierte Produkte. Temporär erhöhter Schutz (bis 500.000 EUR) gilt für besondere Lebensereignisse wie Immobilienverkäufe, Hochzeiten oder Erbschaften.
Finanzierung der Sicherungsfonds
Die Sicherungsfonds werden durch Beiträge der Mitgliedsbanken finanziert. Ziel ist eine Zielausstattung von mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen bis 2024. In Deutschland gibt es neben dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds (EdB) auch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), der deutlich höhere Schutzgrenzen bietet.
EDIS: Europäische Einlagensicherung
Die Europäische Einlagenversicherung (EDIS) ist das noch nicht vollständig umgesetzte dritte Element der Europäischen Bankenunion. Sie soll nationale Fonds durch einen europäischen Rückversicherungsmechanismus ergänzen, wird aber politisch kontrovers diskutiert.
Bedeutung für Anleger
Anleger sollten ihre Guthaben unterhalb der 100.000-Euro-Grenze halten oder auf mehrere Institute verteilen. Bei Unternehmenskonten und Treuhandkonten gelten besondere Regelungen. In Ländern mit schwächeren Bankensystemen bietet der EU-Mindeststandard eine wichtige Absicherung.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.