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Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Definition

Die betriebliche Altersversorgung ist ein vom Arbeitgeber organisiertes Altersvorsorgesystem, bei dem Beiträge in der Ansparphase steuer- und sozialversicherungsfrei sind — bis zu 302 € monatlich im Jahr 2024.

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Was ist die bAV?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine vom Arbeitgeber angebotene Altersvorsorgelösung. Arbeitnehmer haben seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine bAV.

Steuer- und SV-Vorteile (2024)

BeitragsartSteuerfreiheitSV-FreiheitJahresbetrag
Standard-Höchstbetragbis 7 % der BBGbis 4 % der BBGbis 6.336 € steuerfrei
SV-freier Anteilbis 4 % der BBG3.624 € p. a.

BBG = Beitragsbemessungsgrenze West 2024: 90.600 € p. a.

Rechenbeispiel: Entgeltumwandlung

Bruttogehalt: 4.000 €/Monat, Entgeltumwandlung: 200 €/Monat

Ohne bAVMit bAV
Bruttogehalt4.000 €3.800 €
Lohnsteuer (ca. 30 %)520 €444 €
SV-Beitrag (AN, ca. 20 %)346 €329 €
Nettolohn3.134 €3.027 €
Effektive bAV-Einzahlung200 €
Nettoverzicht107 €

200 € Altersvorsorge für 107 € Nettoverzicht — staatliche Förderquote ca. 46 %.

Fünf Durchführungswege

  1. Direktversicherung — Versicherungsvertrag auf Arbeitnehmer, häufigste Form
  2. Pensionskasse — externe Kasse, ähnlich Direktversicherung
  3. Pensionsfonds — kapitalmarktnaher, EU-reguliert
  4. Direktzusage — Arbeitgeber zahlt selbst (nur Großunternehmen)
  5. Unterstützungskasse — externe Versorgungskasse

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung gemäß §34 WpHG.

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