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Beteiligungsmeldung (Stimmrechtsmitteilung)

Definition

Eine Beteiligungsmeldung ist die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung, wenn ein Investor bestimmte Schwellenwerte an Stimmrechten eines börsennotierten Unternehmens über- oder unterschreitet. In Deutschland sind Meldungen ab 3 % Stimmrechtsanteil Pflicht.

Was ist eine Beteiligungsmeldung?

Eine Beteiligungsmeldung (Stimmrechtsmitteilung) ist die Pflichtveröffentlichung nach §§ 33 ff. WpHG, wenn ein Investor Stimmrechtsschwellen an einer börsennotierten AG über- oder unterschreitet.

Schwellenwerte in Deutschland

Meldepflichtig ist das Über- oder Unterschreiten folgender Stimmrechtsschwellen:

  • 3 % (neue Schwelle seit 2015)
  • 5 %
  • 10 %
  • 15 %
  • 20 %
  • 25 % (Sperrminorität)
  • 30 % (Kontrollschwelle — Pflichtangebot!)
  • 50 % (Mehrheitsbeteiligung)
  • 75 % (Beherrschung)

Meldepflicht und Fristen

Der Meldepflichtige muss die Beteiligungsmeldung unverzüglich, spätestens 4 Handelstage nach Über- oder Unterschreitung an die BaFin und das Unternehmen übermitteln. Das Unternehmen veröffentlicht sie dann als Pflichtmitteilung.

Strategische Bedeutung für Investoren

Beteiligungsmeldungen sind für Aktionäre wichtig, weil sie:

  • Aktivistische Investoren sichtbar machen (z.B. Elliott, Cevian)
  • Potenzielle Übernahmen ankündigen können (Block Building)
  • Institutional-Ownership-Transparenz schaffen

Unterschied zur Ad-hoc-Mitteilung

Die Beteiligungsmeldung ist eine Stimmrechtsmitteilung nach WpHG — keine Ad-hoc-Mitteilung nach MAR. Sie wird vom Meldenden ausgelöst, nicht vom Emittenten.

Dieser Eintrag dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar.

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