Besteuerung von Aktiengewinnen in Deutschland
Definition
In Deutschland werden Gewinne aus Aktienverkäufen mit der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag besteuert – mit wichtigen Ausnahmen und Freibeträgen.
Besteuerung von Aktiengewinnen in Deutschland
In Deutschland unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien der Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer). Dies gilt unabhängig davon, wie lange die Aktien gehalten wurden.
Steuersätze (2024)
| Steuerart | Satz |
|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25,0 % |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Abgeltungsteuer = 1,375 % |
| Kirchensteuer (ca.) | 8–9 % der Abgeltungsteuer = 2,0–2,25 % |
| Gesamt (ohne KiSt) | 26,375 % |
Berechnung Beispiel
- Kaufpreis 1.000 Aktien × 50 € = 50.000 €
- Verkaufspreis 1.000 × 80 € = 80.000 €
- Gewinn: 30.000 €
- Steuer: 30.000 × 26,375 % = 7.912,50 €
Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag)
- 2024: 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung)
- Gilt für alle Kapitalerträge: Dividenden + Zinsen + Kursgewinne zusammen
- Automatisch durch Freistellungsauftrag bei der Bank
Verlustverrechnung
Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (getrennte Verlustverrechnungstöpfe):
- Aktiengewinne vs. Aktienverluste
- Sonstige Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) separat
Besonderheiten
- Vor 2009 gekaufte Aktien: Kursgewinne steuerfrei (Altbestand-Regelung, aber mit Freibetrag 100.000 € ab 2018)
- Fremdwährungsgewinne: Ebenfalls steuerpflichtig
- GmbH-Aktionäre: Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig, individueller Steuersatz)
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.
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