Sukuk — Islamische Anleihen
Definition
Sukuk sind islamische Finanzinstrumente, die das Zinsverbot (Riba) des Islam umgehen — statt Zinszahlungen erhalten Inhaber Ertragsanteile aus einem zugrundeliegenden Vermögenswert.
Sukuk — Islamische Anleihen
Das islamische Zinsverbot
Das islamische Recht (Scharia) verbietet das Nehmen und Geben von Zinsen (Riba). Konventionelle Anleihen sind daher für muslimische Anleger und islamische Institutionen nicht zulässig. Sukuk umgehen dieses Verbot durch eigentumsbasierte Strukturen.
Funktionsweise
Statt Zinsen zahlt der Emittent Ertragsanteile aus einem Vermögenswert:
- Emittent verkauft Vermögenswert (Gebäude, Infrastruktur) an Special Purpose Vehicle (SPV)
- SPV emittiert Sukuk — Inhaber werden Miteigentümer am Vermögenswert
- SPV vermietet Vermögenswert zurück an Emittent (Ijara-Struktur)
- Mietzahlungen = "Zinszahlungen" an Sukuk-Inhaber
- Am Laufzeitende: Rückkauf des Vermögenswerts
Sukuk-Strukturen
| Typ | Prinzip | Anteil Markt |
|---|---|---|
| Ijara | Mietbasiert | ~30 % |
| Murabaha | Warenkauf auf Kredit | ~20 % |
| Musharaka | Partnerschaft/Equity | ~10 % |
| Wakala | Agenturstruktur | ~25 % |
| Hybrid | Gemischt | ~15 % |
Marktgröße und Emittenten
Der globale Sukuk-Markt hat über 700 Mrd. USD ausstehend (2024). Größte Märkte: Malaysia (ca. 40 % aller Emissionen), Saudi-Arabien, VAE, Indonesien.
Westliche Emittenten: Deutschland emittierte 2023 erstmals einen staatlichen Sukuk über 500 Mio. € — zur Finanzierung staatlicher Immobilien. Auch UK, Luxemburg und Hongkong haben Sovereign Sukuk ausgegeben.
Rating und Rendite
Sukuk werden von S&P, Moody's und Fitch genauso geratete wie konventionelle Anleihen. Renditeaufschlag zu konventionellen Bonds: typisch 5–20 Basispunkte wegen strukturell bedingter Komplexität.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung gemäß §34 WpHG.