Risikogewichtete Aktiva (RWA)
Definition
Risikogewichtete Aktiva (Risk-Weighted Assets, RWA) sind die Bemessungsgrundlage für Eigenkapitalanforderungen – Bankaktiva werden mit ihrem jeweiligen Risikogewicht multipliziert, um den Kapitalbedarf zu bestimmen.
Grundprinzip der Risikogewichtung
Nicht alle Bankaktiva sind gleich riskant: Ein Staatskredit an Deutschland trägt ein anderes Risiko als ein unbesicherter Konsumentenkredit. Das Basel-Rahmenwerk trägt diesem Unterschied durch Risikogewichte Rechnung: Jede Aktivposition erhält ein Gewicht (0 %–1250 %), das ihr regulatorisches Risikoniveau widerspiegelt.
Beispiele für Risikogewichte
- Staatsanleihen EU-Mitgliedstaaten in Landeswährung: 0 %
- Interbankenforderungen (kurzfristig, Investment Grade): 20 %
- Hypothekarkredite (Beleihungsauslauf < 80 %): 35 %
- Unternehmenskredite (Investment Grade): 75–100 %
- Aktien: 100–150 %
- Verbriefte Positionen (bestimmte): bis 1250 %
Methoden zur RWA-Berechnung
Banken können zwischen zwei Ansätzen wählen: Beim Standardansatz (SA) nutzen sie von der Aufsicht vorgegebene Risikogewichte, oft basierend auf externen Ratings. Beim Internen Ratingansatz (IRB) schätzen sie Kreditrisikoparameter (Ausfallwahrscheinlichkeit PD, Verlustquote LGD) selbst – unter aufsichtlicher Genehmigung.
RWA-Dichte als Effizienzmaß
Die RWA-Dichte = RWA / Bilanzsumme zeigt, wie risikoreich das Portfolio ist. Die Deutsche Bank weist eine RWA-Dichte von rund 30–35 % aus, was bedeutet, dass nur ein Drittel der Bilanzsumme voll risikogewichtet wird.
Basel IV und Output Floor
Basel IV (Umsetzung ab 2025 in der EU) führt einen Output Floor ein: Die RWA bei Nutzung des IRB-Ansatzes dürfen nicht unter 72,5 % der RWA nach Standardansatz fallen. Dies begrenzt die Möglichkeit, Kapitalanforderungen durch interne Modelle zu reduzieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.