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Risikogewichtete Aktiva (RWA)

Definition

Risikogewichtete Aktiva (Risk-Weighted Assets, RWA) sind die Bemessungsgrundlage für Eigenkapitalanforderungen – Bankaktiva werden mit ihrem jeweiligen Risikogewicht multipliziert, um den Kapitalbedarf zu bestimmen.

Grundprinzip der Risikogewichtung

Nicht alle Bankaktiva sind gleich riskant: Ein Staatskredit an Deutschland trägt ein anderes Risiko als ein unbesicherter Konsumentenkredit. Das Basel-Rahmenwerk trägt diesem Unterschied durch Risikogewichte Rechnung: Jede Aktivposition erhält ein Gewicht (0 %–1250 %), das ihr regulatorisches Risikoniveau widerspiegelt.

Beispiele für Risikogewichte

  • Staatsanleihen EU-Mitgliedstaaten in Landeswährung: 0 %
  • Interbankenforderungen (kurzfristig, Investment Grade): 20 %
  • Hypothekarkredite (Beleihungsauslauf < 80 %): 35 %
  • Unternehmenskredite (Investment Grade): 75–100 %
  • Aktien: 100–150 %
  • Verbriefte Positionen (bestimmte): bis 1250 %

Methoden zur RWA-Berechnung

Banken können zwischen zwei Ansätzen wählen: Beim Standardansatz (SA) nutzen sie von der Aufsicht vorgegebene Risikogewichte, oft basierend auf externen Ratings. Beim Internen Ratingansatz (IRB) schätzen sie Kreditrisikoparameter (Ausfallwahrscheinlichkeit PD, Verlustquote LGD) selbst – unter aufsichtlicher Genehmigung.

RWA-Dichte als Effizienzmaß

Die RWA-Dichte = RWA / Bilanzsumme zeigt, wie risikoreich das Portfolio ist. Die Deutsche Bank weist eine RWA-Dichte von rund 30–35 % aus, was bedeutet, dass nur ein Drittel der Bilanzsumme voll risikogewichtet wird.

Basel IV und Output Floor

Basel IV (Umsetzung ab 2025 in der EU) führt einen Output Floor ein: Die RWA bei Nutzung des IRB-Ansatzes dürfen nicht unter 72,5 % der RWA nach Standardansatz fallen. Dies begrenzt die Möglichkeit, Kapitalanforderungen durch interne Modelle zu reduzieren.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.

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