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Rentenbesteuerung — Ertragsanteil und Kohortenprinzip

Definition

Gesetzliche Renten werden in Deutschland schrittweise vollversteuert (Kohortenprinzip): Wer 2040 in Rente geht, muss 100 % versteuern. Für private Rentenversicherungen gilt der günstige Ertragsanteil von 17 % (bei Rentenbeginn mit 67).

Rentenbesteuerung — Ertragsanteil und Kohortenprinzip

Besteuerung der gesetzlichen Rente (Kohortenprinzip)

Das Alterseinkünftegesetz 2005 führte eine schrittweise Vollversteuerung ein:

RenteneintrittsjahrSteuerpflichtiger Anteil
200550 %
201060 %
202080 %
202484 %
202585 %
2040100 %

Für alle, die ab 2040 in Rente gehen, ist die gesamte gesetzliche Rente steuerpflichtig.

Besteuerung privater Renten: Ertragsanteil

Für privat eingezahlte Renten (private Rentenversicherung, Rürup-Rente Auszahlung) gilt der günstigere Ertragsanteil:

RentenbeginnsalterErtragsanteil
6022 %
6320 %
6518 %
6717 %
7015 %
7511 %

Beispiel: Monatliche private Rente 500 €, Rentenbeginn 67, persönl. Steuersatz 25 %:

  • Steuerpflichtiger Betrag: 500 × 17 % = 85 €
  • Steuer: 85 × 25 % = 21,25 €/Monat (effektiver Steuersatz auf Rente: 4,25 %)

Doppelbesteuerungsproblematik

Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 eine Doppelbesteuerung für verfassungswidrig erklärt. Die Übergangsregeln des Kohortenprinzips sind gerichtlich noch nicht abschließend geklärt — viele Rentner klagen erfolgreich auf Erstattung.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung gemäß §34 WpHG.

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