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Pflichtwandelanleihe

Definition

Eine Pflichtwandelanleihe ist das deutsche Pendant zur Mandatory Convertible Bond — eine Unternehmensanleihe, die am Ende der Laufzeit zwingend in Aktien des Emittenten umgewandelt wird, unabhängig vom dann aktuellen Aktienkurs.

Definition und regulatorische Grundlage

Pflichtwandelanleihen (englisch: Mandatory Convertible Notes) sind im deutschen Recht als Schuldverschreibungen mit Pflichttauschwandlungsrecht strukturiert. Sie sind nach § 221 AktG als Wandelschuldverschreibungen genehmigungspflichtig (Hauptversammlung, 3/4-Mehrheit).

Unterschied zur freiwilligen Wandelanleihe

Bei der klassischen Wandelanleihe (§ 221 AktG) hat der Anleger ein Wahlrecht. Bei der Pflichtwandelanleihe ist die Wandlung zwingend — dem Anleger droht bei Kursverfall des Basiswerts ein erheblicher Vermögensverlust.

Bilanzielle Behandlung

Nach IFRS werden Pflichtwandelanleihen als Eigenkapital klassifiziert (IAS 32), nicht als Fremdkapital — da keine Rückzahlungspflicht besteht. Dies verbessert die Eigenkapitalquote des Emittenten und ist ein Hauptmotiv für die Emission.

Berechnungsbeispiel

Muster AG Pflichtwandelanleihe: Nennwert 500 EUR, Kupon 5,50 %, 2 Jahre. Wandlungspreis: 25 EUR → Wandlungsverhältnis: 500 / 25 = 20 Aktien

Aktienkurs bei Emission: 22 EUR, Wandlungsprämie: (25 − 22) / 22 = 13,6 %

Fälligkeit: Aktienkurs = 18 EUR → Anleger erhält 20 × 18 = 360 EUR (Verlust 28 %) Fälligkeit: Aktienkurs = 30 EUR → Anleger erhält 20 × 30 = 600 EUR (Gewinn 20 %)

Investorenrisiken

Bundeszentralbank und BaFin weisen auf erhöhte Risiken hin: Anleger unterschätzen oft das Aktienrisiko und fokussieren zu sehr auf den attraktiven Kupon. Im Insolvenzfall haftet der Pflichtwandelanleihe-Inhaber wie Aktionäre.


Dieser Eintrag dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Bitte konsultieren Sie bei Anlageentscheidungen einen qualifizierten Finanzberater.

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