Know-Your-Customer-Verfahren (KYC)
Definition
Das KYC-Verfahren ist die standardisierte Identitätsprüfung, die Banken und Broker vor Kontoeröffnung und laufend durchführen müssen — mit Video-Ident, Ausweiskopien und Herkunftsnachweis für größere Beträge.
Know-Your-Customer-Verfahren (KYC)
Rechtliche Grundlage
§ 10 GwG verpflichtet alle Kreditinstitute und Finanzdienstleister zur Identifizierung von Kunden. Die EU-Richtlinien AMLD4 bis AMLD6 haben die Anforderungen seit 2015 schrittweise verschärft.
Identifizierungsmethoden in Deutschland
| Methode | Zulässig | Kosten | Geschwindigkeit |
|---|---|---|---|
| PostIdent | Ja | Kostenlos | 1–3 Tage |
| VideoIdent | Ja | ~2–5 € | Sofort |
| eID (Online-Ausweis) | Ja | Kostenlos | Sofort |
| Vor-Ort-Identifizierung | Ja | Entfällt | Sofort |
Pflichtangaben bei Kontoeröffnung
Natürliche Personen:
- Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort
- Aktuelle Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Art und Nummer des Ausweisdokuments
Juristische Personen:
- Firmenname, Rechtsform, Sitz
- Handelsregisternummer
- Wirtschaftlich Berechtigter (UBO): alle natürlichen Personen mit >25 % Anteilen
Laufende Überwachung
KYC ist kein einmaliger Vorgang. Banken müssen Kundendaten regelmäßig aktualisieren — bei Privatkonten typisch alle 3–5 Jahre, bei Geschäftskunden jährlich oder bei Risikoänderungen.
Zusätzlich: PEP-Screening (Politically Exposed Persons) und Abgleich gegen Sanktionslisten (EU, OFAC, UN) bei jeder Transaktion.
Folgen bei Verletzung
Kunden, die KYC-Anforderungen nicht erfüllen, können vom Finanzinstitut abgelehnt werden. Finanzinstitute, die KYC vernachlässigen, riskieren BaFin-Bußgelder und Entzug der Banklizenz.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung gemäß §34 WpHG.