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Know-Your-Customer-Verfahren (KYC)

Definition

Das KYC-Verfahren ist die standardisierte Identitätsprüfung, die Banken und Broker vor Kontoeröffnung und laufend durchführen müssen — mit Video-Ident, Ausweiskopien und Herkunftsnachweis für größere Beträge.

Know-Your-Customer-Verfahren (KYC)

Rechtliche Grundlage

§ 10 GwG verpflichtet alle Kreditinstitute und Finanzdienstleister zur Identifizierung von Kunden. Die EU-Richtlinien AMLD4 bis AMLD6 haben die Anforderungen seit 2015 schrittweise verschärft.

Identifizierungsmethoden in Deutschland

MethodeZulässigKostenGeschwindigkeit
PostIdentJaKostenlos1–3 Tage
VideoIdentJa~2–5 €Sofort
eID (Online-Ausweis)JaKostenlosSofort
Vor-Ort-IdentifizierungJaEntfälltSofort

Pflichtangaben bei Kontoeröffnung

Natürliche Personen:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Aktuelle Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Art und Nummer des Ausweisdokuments

Juristische Personen:

  • Firmenname, Rechtsform, Sitz
  • Handelsregisternummer
  • Wirtschaftlich Berechtigter (UBO): alle natürlichen Personen mit >25 % Anteilen

Laufende Überwachung

KYC ist kein einmaliger Vorgang. Banken müssen Kundendaten regelmäßig aktualisieren — bei Privatkonten typisch alle 3–5 Jahre, bei Geschäftskunden jährlich oder bei Risikoänderungen.

Zusätzlich: PEP-Screening (Politically Exposed Persons) und Abgleich gegen Sanktionslisten (EU, OFAC, UN) bei jeder Transaktion.

Folgen bei Verletzung

Kunden, die KYC-Anforderungen nicht erfüllen, können vom Finanzinstitut abgelehnt werden. Finanzinstitute, die KYC vernachlässigen, riskieren BaFin-Bußgelder und Entzug der Banklizenz.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung gemäß §34 WpHG.

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