Girosammelverwahrung (Sammelverwahrung)
Definition
Die Girosammelverwahrung ist das in Deutschland übliche Verfahren, bei dem Wertpapiere nicht einzeln verwahrt, sondern gemeinsam in einem Sammelbestand beim Zentralverwahrer (Clearstream) gelagert werden. Aktionäre haben keinen Anspruch auf bestimmte Einzelwerte.
Was ist die Girosammelverwahrung?
Die Girosammelverwahrung (kurz: Sammelverwahrung, englisch: CSD Custody) ist das standardisierte Verfahren zur Lagerung von Wertpapieren in Deutschland. Anstatt jedes Wertpapier einzeln einem Eigentümer zuzuordnen, werden alle gleichartigen Wertpapiere in einem gemeinsamen Sammelbestand beim Zentralverwahrer (Clearstream Banking AG) verwahrt.
Funktionsweise
- Anleger kauft Aktien über Broker
- Broker veranlasst Buchung beim Zentralverwahrer (Clearstream)
- Aktien werden in den Sammelbestand eingebucht
- Anleger erhält Gutschrift im Depot als Miteigentumsanteil
Der Anleger ist Miteigentümer des Sammelbestands, nicht Eigentümer bestimmter physischer Aktien.
Vorteile der Sammelverwahrung
- Effizienz: Keine physische Übergabe von Wertpapieren
- Kosten: Erheblich günstiger als Sonderverwahrung
- Liquidität: Schnelle elektronische Übertragung in T+2
- Sicherheit: Clearstream als regulierter und beaufsichtigter Zentralverwahrer
Girosammelverwahrung vs. Sonderverwahrung
Bei der Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) werden die Wertpapiere des Kunden getrennt von anderen Beständen verwahrt. Dies ist heute selten und teurer — früher bei physischen Aktienurkunden genutzt.
Rechtliche Grundlage
Grundlage ist das Depotgesetz (DepotG). Die Girosammelverwahrung ist der Regelfall nach § 5 DepotG.
Dieser Eintrag dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar.