CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung
Definition
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Sie ersetzt die NFRD und verpflichtet deutlich mehr Unternehmen zu detailliertem, extern geprüftem Nachhaltigkeits-Reporting nach ESRS-Standards.
Von NFRD zu CSRD: Die Erweiterung
Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD, 2014) verpflichtete nur rund 11.000 große börsennotierte EU-Unternehmen zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Die CSRD (Verordnung 2022/2464, beschlossen Dezember 2022) erweitert diesen Kreis auf ca. 50.000 Unternehmen und setzt deutlich höhere inhaltliche und formale Anforderungen.
Zeitplan und Anwendungsbereich
Ab 2024 (Berichtsjahr 2024): Bereits NFRD-pflichtige Unternehmen (>500 Mitarbeiter, börsennotiert). Ab 2025 (Berichtsjahr 2025): Große Unternehmen nach EU-Definition (>250 Mitarbeiter ODER >40 Mio. € Umsatz ODER >20 Mio. € Bilanzsumme, mindestens zwei Kriterien erfüllt). Ab 2026 (Berichtsjahr 2026): Börsennotierte KMU (außer Kleinstunternehmen) – mit Opt-out-Option bis 2028. Ab 2029: Nicht-EU-Unternehmen mit >150 Mio. € EU-Umsatz und mind. einer großen EU-Tochter oder Niederlassung.
Hinweis: Die EU-Kommission hat 2025 im Rahmen des Omnibus-Pakets Erleichterungen für KMU und Verzögerungen diskutiert – betroffene Unternehmen sollten den aktuellen Rechtsstand prüfen.
ESRS: Die Berichtsstandards
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von EFRAG entwickelt und von der EU-Kommission als Delegierte Verordnung verabschiedet. Zwölf Standards decken Cross-Cutting-Themen (ESRS 1/2), Umweltthemen (E1-E5: Klimawandel, Biodiversität, Wassernutzung, Ressourcen, Luftverschmutzung), Soziales (S1-S4: eigene Belegschaft, Wertschöpfungskette, Gemeinschaften, Verbraucher) und Governance (G1) ab.
Kernelemente des CSRD-Reports
Doppelte Wesentlichkeit als methodische Basis (Impact + Financial Materiality), Sorgfaltspflichten-Berichterstattung zur Wertschöpfungskette, extern geprüfte Informationen (Limited Assurance ab 2026, Reasonable Assurance ab 2028), maschinenlesbare Offenlegung im ESEF-Format (iXBRL-Taxonomie).
Investorenrelevanz
CSRD-Berichte werden zur zentralen Datenquelle für ESG-Ratings, SFDR-PAI-Berichterstattung und institutionelle Investmentprozesse. Die erheblich gestiegene Datentiefe und externe Prüfpflicht sollen die ESG-Datenqualität fundamental verbessern.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.