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Block Trade – Blockhandel an der Börse

Definition

Ein Block Trade ist eine einzelne Transaktion über mindestens 10.000 Aktien oder einen Gegenwert von 500.000 Euro, die außerhalb des regulären Orderbuchs diskret ausgeführt wird.

Was ist ein Block Trade?

Ein Block Trade (Blockhandel) bezeichnet den Kauf oder Verkauf einer sehr großen Wertpapierposition in einer einzigen Transaktion. Nach MiFID II gilt in Europa eine Mindestschwelle von 500.000 Euro Gegenwert oder 10.000 Aktien, je nachdem was zuerst erreicht wird.

Warum werden Block Trades diskret ausgeführt?

Würde ein institutioneller Investor beispielsweise 2 Millionen SAP-Aktien (SAP.DE) direkt ins öffentliche Xetra-Orderbuch eingeben, würde der Kurs sofort einbrechen. Marktteilnehmer würden die große Verkaufsorder sehen und selbst verkaufen, bevor die Order vollständig ausgeführt ist. Diesen Effekt nennt man Market Impact.

Ablauf eines Block Trades

  1. Suche nach Gegenpartei: Der Broker sucht diskret nach einem Käufer (bei Verkauf) oder Verkäufer (bei Kauf)
  2. Preisverhandlung: Beide Parteien einigen sich auf einen Preis, meist nahe am aktuellen Marktpreis
  3. Ausführung: Die Order wird als Paket ausgeführt, oft als Crossing
  4. Meldung: Nach Ausführung muss der Trade zeitnah gemeldet werden (Post-Trade-Transparenz)

Preisberechnung

Block Trades werden häufig mit einem Discount (Verkauf) oder Premium (Kauf) gegenüber dem Marktpreis vereinbart:

  • Typischer Discount: 1-3% bei Verkauf großer Pakete
  • Beispiel SAP: Kurs 180 Euro, Block von 500.000 Aktien = 90 Mio. Euro Volumen, Discount 1,5% = Ausführungspreis 177,30 Euro

Wo werden Block Trades ausgeführt?

  • Dark Pools: Anonyme Plattformen ohne Pre-Trade-Transparenz
  • Upstairs Market: Direkte Verhandlung zwischen Broker-Desks
  • Broker Crossing Networks: Interne Systeme großer Investmentbanken
  • Reported Trades: Bilateral vereinbart, dann an Börse gemeldet

Regulatorischer Rahmen

Unter MiFID II müssen Block Trades nach Ausführung innerhalb von 15 Minuten gemeldet werden. Für besonders große Transaktionen (Large-in-Scale, LIS) gelten Ausnahmen von der Pre-Trade-Transparenzpflicht.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Gemäß §34 WpHG wird darauf hingewiesen, dass der Autor Positionen in den besprochenen Wertpapieren halten kann.

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